Geldgewinn Meldepflicht Grundsicherung EM Rente

8 Antworten

Na ich beschwere mich ganz bestimmt nicht darüber, dass du das Geld behalten möchtest, du bist ja auch nicht wirklich freiwillig arbeitslos. Du warst ja auch erkrankt.

Leider ist es aber so, dass du dich strafbar machst, wenn du es nicht angibst. Und wenn du es angibst, rechnen die dir das sicher auf die Grundsicherung an.

Ansonsten kann ich dir dazu auch nicht viel sagen, da ich mich in diesem Bereich nicht wirklich gut auskenne...

Rechtlich gesehen bekommst Du so lange keine Grundsicherung bis Dein Gewinn aufgebraucht ist. Wenn Du davon Deine Schulden bezahlst, musst Du von dem Rest so lange leben, bis Du wieder pleite bist. Arztuntersuchungen, die die Krankenkasse nicht bezahlt, sind in der Regel Abzocke und für nichts gut, sonst würden sie nämlich bezahlt. Für die Genehmigung gibt es extra eine Kommission. Du solltest dem Staat lieber dankbar sein, dass er Dir die Grundsicherung bezahlt und nicht versuchen, ihn zu betrügen. Dass andere jemanden betrügen, ist nie eine Entschuldigung für eigenes Verhalten. Du lebst auch von meinen Steuergeldern.

Grundsätzlich wird jeder Zugewinn (ausser Schmerzensgeld) als Einkommen gewertet.

Aber jetzt mal logisch betrachtet, Du gibst den Gewinn freiwillig an, dann wird dir die Grundsicherung gestrichen, bis die Summe verbraucht ist, angenommen du bezahlst von dem Gewinn keine Schulden, dan bist du für ein paar Monate aus H4 raus, aber deine Schulden hast Du immer noch, also bezahlst Du deine Schulden danach wieder von der neuen Grundsicherung. Was bringt das ausser neuen Verwaltungsaufgaben? Nix.

Bezahl deine Schulden, und gut ist.

In deiner Situation kommt es für die Allgemeinheit günstiger, wenn deine Schulden vollständig auf einmal getilgt werden, anstatt, das Du jetzt ein paar Monate keine Grundsicherung bekommst, und den Gewinn aufbrauchst und dann wieder Grundsicherung beantragen musst, während sich die Schulden weiter erhöhen.

Gesetzlich sieht es so aus, dass Du es angeben musst. - Du beziehst wohl Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit. In dem Fall darfst Du von dem Einkommen 30% behalten - aber doch nicht, denn das ist gedeckelt in Höhe 50% des Regelsatzes (also mickrig wenig).

Weil die Behörden sich austauschen (wie Finanzamt, Transferbehörden), kommt es raus, wenn das Geld aufs Konto eingegangen ist. Auch gibt es liebe Verwandte und Nachbarn, die - wenn sie's erfahren - gerne den Transferbehörden helfen ...

Ich kann Dich wirklich sehr gut verstehen. Der Regelsatz ist viel zu niedrig. - Bei Hartz IV heißt es ja immer, der Regelsatz soll bewusst nicht höher sein, damit die "Hartzis" Anreiz haben, sich eine Arbeit zu suchen.

Allerdings leben ja die Rentner und Erwerbsunfähigen von demselben zuwenig Geld, und die sollen sich ja nicht um Arbeit bemühen, weil sie raus sind aus dem Arbeitsprozess.

Auch ist es ein Unding, was sich Politiker und schändlicherweise auch Richter ausgedacht haben: Vermögen ist nur dann Vermögen, wenn es vor dem Bezug von Sozialtransfer schon vorhanden war. Fließt Vermögen während des Bezuges zu, wird das Vermögen umgewandelt in Einkommen. Das ist unlogisch und hirnrissig, aber so sind nun die Gesetze.

Hör Dir dieses prächtige Liedlein an und erfreue Dich daran:

YearOne 
Fragesteller
 11.08.2013, 12:30

Hier von 2007 gibt es ein Urteil das es NICHT als einkommen gilt, jedenfalls nicht für jemanden der Arbeitet, wieso dann für mich ? http://www.n-tv.de/ratgeber/Wie-viel-vom-Jackpot-uebrig-bleibt-article250358.html

Ist ja eh alles Abzocke, die finden immer einen Grund mir weniger zu geben als mir zusteht.

cyracus  12.08.2013, 05:36
@YearOne

Bitte lies diese Diskussion. Darin geht es zwar um Erbschaft und nicht um einen Gewinn - beide Male handelt es sich aber um Zufluss während des Bezuges von Sozialtransfer.

http://www.forum-sozialhilfe.de/phpBB3/viewtopic.php?t=5063

Du bekommst monatlich 400 Euro Grundsicherung. Bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit wird (wenn ich richtig informiert bin) der Gewinn auf 12 Monate aufgeteilt. Das bedeutet in diesem Fall: 12x 400 Euro = 4.800 Euro. Bei dieser Rechnung bleiben nach den 12 Monaten dann 200 Euro übrig, die nun Vermögen sind.

5.000 Euro sind eine schöne Summe. Für diejenigen mit Grundsicherung im Alter und Erwerbsunfähigkeit ist die Summe aber zu klein, um wirklich etwas davon zu haben. (Hartz IV-Bezieher haben eher etwas davon, denn bei denen werden 6 Monate angerechnet, und nach der Zeit ist das übrige Geld Vermögen.)

Ich weiß, dass wegen dieser Ungerechtigkeit einem die Zornesröte ins Gesicht schießen kann, aber das hilft ja auch nicht wirklich.

Wie gefällt Dir das Lied im Video? Hilft Dir das weiter für Deinen Seelenfrieden?

cyracus  12.08.2013, 06:50
@YearOne

@YearOne, zu dem Link, den Du reingegeben hast:

Da geht es ja gar nicht um Einkommen oder Vermögen, sondern lediglich um Steuern, die auf Lottoewinne nicht gezahlt werden müssen. - Erst wenn der Gewinn gewinnbringend angelegt wird, müssen Steuern auf die Zinsen gezahlt werden.

Dieses Thema ist für diejenigen mit Sozialtransfer erst interessant, wenn es um einen deutlich höheren Lottogewinn geht.

GerdausBerlin  12.08.2013, 06:00

Du beziehst wohl Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsunfähigkeit. In dem Fall darfst Du von dem Einkommen 30% behalten - aber doch nicht, denn das ist gedeckelt in Höhe 50% des Regelsatzes

Das gilt für Erwerbs-Einkommen, nicht für müheloses Einkommen á la Erbschaft oder Spielgewinn:

"3) Bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist ferner ein Betrag in Höhe von 30 vom Hundert des Einkommens aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit der Leistungsberechtigten abzusetzen, höchstens jedoch 50 vom Hundert der Regelbedarfsstufe 1" SGB XII § 82 Begriff des Einkommens.

Bei Hartz IV heißt es ja immer, der Regelsatz soll bewusst nicht höher sein, damit die "Hartzis" Anreiz haben, sich eine Arbeit zu suchen.

Dieses sog. "Lohn-Abstands-Gebot" hat vor allem die Funktion, dass die Arbeitenden (sich) nicht einfach sagen: "Ich kündige! Da krieg ich ja genauso viel vom Amt wie hier an Gehalt!"

Als "Anreiz, sich eine Arbeit zu suchen" gibt es hingegen die Freibeträge für Erwerbstätigen-Einkommen, im SGB II genauso wie im SGB XII - dort eben die von dir genannten 30 % ;-).

Gruß aus Berlin, Gerd

cyracus  12.08.2013, 06:12
@GerdausBerlin

Ja Du hast recht mit den 30% nur vom Arbeitsentgelt.

Hat sich Dein Beitrag mit meinem überschnitten? Ich habe ja den Link zur Diskussion auf dem Forum Sozialhilfe reingegeben. Dort geht es ja um "müheloses Einkommen", wie Du Dich ausdrückst.

cyracus  12.08.2013, 06:40

@YearOne, auf answers hast Du teils gefährlichen und teils falschen Rat erhalten. Die Sache mit jährlich 150 Euro Vermögensfreibetrag ist Quatsch. Das gilt nur für Hartz IV / ALG II, und auch erst dann, wenn die ersten sechs / zwölf Monate vorbei sind.

Der Tipp, erstmal die Schulden zu bezahlen, ist gefährlich. Im Internet berichten Verzweifelte, dass sie von ihrer kleinen Erbschaft erstmal Schulden bezahlt hatten. Danach saßen sie ohne Geld da, denn das Amt behandelte diese Erben so, als hätten sie keine Schulden bezahlt und hätten das Geld noch. - Schulden gelten bei Ämtern für Sozialtransfer als Privatvergnügen.

Angenommen, Du hättest 10.000 Euro gewonnen, und nach 12 Monaten hättest Du noch ca. 5.000 Euro übrig (was ja dann als Vermögen gilt) - davon darfst Du dann die Schulden bezahlen. Denn mit Deinem Vermögen darfst Du machen, was Du willst. (Wird Dir ja auch genau im Forum Sozialhilfe = von mir reingegebener Link erklärt.)

Den Einsatz kannst Du gegenrechnen:

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/recht/news/201568-lottogewinn-eines-empfaengers-von-sozialhilfe

Man muss als Empfänger von Grundsicherung keine Schulden zurückzahlen. Dagegen gibt es die Privat-Insolvenz und das P-Konto.

Als drittes Mittel wird der Gesetzgeber demnächst vielleicht einen Freibetrag bei Spielgewinnen für Transferleistungs-Empfänger einführen - ich durchstöbere gerade mal die Programme der Parteien ... nein, davon ist nichts zu lesen, das fordert keine davon.

Der Freibetrag für Spielgewinne, den du meinst, betrifft die Einkommenssteuer - davon bist auch du befreit!

Gruß aus Berlin, Gerd