Geldanlage für Kinder - Risiko bei Scheidung / gemeinsamen Sorgerecht
Hallo zusammen,
ich bin im Moment etwas verunsichert. Ich würde gern für meine Tochter ein Tagesgeldkonto (wegen Zinsen/Flexibilität/Onlinebanking) einrichten, um dort Geld für sie anzusparen. Dieses Sparkonto würde auch auf den Namen meiner Tochter laufen.
Von ihrem Vater bin ich nun schon seit 3 Jahren geschieden, sie lebt bei mir, wir haben aber gemeinsames Sorgerecht. Das habe ich damals so entschieden, weil meine Anwältin mir dazu geraten hat und ich den Kopf zu voll hatte um über die Konsequenzen nachzudenken. Jetzt im Nachhinein gestaltet sich das deshalb schwierig, weil ich meinem Kind den Gerichtsprozess nicht zumuten möchte. (Darauf würde es hinauslaufen, obwohl er sich quasi garnicht kümmert)
Nun muss ich den Vater als gesetzlichen Vertreter eintragen lassen, mit Anschrift, Geb.datum usw. und mir eine Unterschrift einholen. Dabei bekomme ich große Magenschmerzen.
Er hat bislang noch nie Unterhalt gezahlt, ist in der Privatinsolvenz. Hat er als gesetzlicher Vertreter Verfügungsgewalt über das Konto? Kann er sich das Geld zu eigen machen? Was ist, wenn mir etwas zustößt, entscheidet er dann über das Geld bis zur Volljährigkeit meines Kindes?
Ihm wäre es leider aufgrund seiner dauernd schwierigen, finanziellen Lage zuzutrauen, dass er meinem Kind das Geld entwendet, sollte ihm das möglich sein.
Wisst ihr über die Gesetzeslage Bescheid? Was ratet ihr mir?
Danke für eure Beiträge!
3 Antworten
Mach nichts auf den Namen Deines Kindes. Er kann daran kommen. Mach das Konto auf Deinen Namen, das angesparte Geld kannst Du ihr ja dann geben, wenn sie es braucht. Du kannst auch ein Testament machen, in dem Du verfügen kannst, daß im Falle Deines Ablebens das Erbteil Deiner Tochter für sie erst ab dem 18. Lebensjahr zur Verfügung steht und einen Testamentsvollstrecker einsetzen, z.B einen anderen Verwandten oder eine gute Freundin. Dann kann Dein Mann auch nicht ran. Frag dazu einen Anwalt.
an das Geld kommt er nicht ran (du auch nicht) nur ihr gemeinsam
wenn dir was zustößt ....übel ..... dann hat er es
Und wenn Du tot bist?
das ist wirklich ne ärgerliche Sache ....
auch in "normalen" Beziehungen"
wollte das Konto vom Kind auf sein anderes Konto übertragen, weil es da mehr Zins gab
die Angestellte wollte (mußte) die Unterschrift meiner Frau haben
hätte extra mit meiner Frau nochmals herfahren müssen
(ging dann, wie häufig im Leben, anderst, weil die Filialenleiterin die uns Beide gut kennt, um die Ecke kam meinte in dem Fall darauf verzichten zu können)
aber das sind, meine ich Probleme ,,,,
bei jeder noch so kleinen Lapalie braucht man ne Unterschrift ....
Bist du dir sicher, dass er es bekommt wenn mir was passiert? Oder vermutest du das nur? :(
wenn ein Und Konto bzw Sparmodell für Kind vorliegt müssen beide Unterzeichneten zustimmen um an das Geld zu kommen. Falls einer der Unterzeichneten versterben sollte würde gesetzlicher Vertreter in deinem Fall Jugendamt eintreten so lange bis Kind 18 wird
rufe morgen beim Jugendamt an um Rechtssicherheit zu erlangen. Im Normalfall kann Kindsvater nicht an das Geld solange nicht Zustimmung vom JA oder anderen gesetzlichen Vormund kommt. Alleine reicht Vater nicht aus
Stimmt nicht, das Jugendamt hat dann nichts damit zu tun, der Vater ist dann allein sorgeberechtigt.
das Kind ist gegenüber seiner Mutter erbberechtigt. Da es das Erbe nicht antreten kann springt so lange ein Vormund für das Kind ein. Dies kann ein vom Erbgericht beauftragte Person sein oder entsprechende Behörde ggf Jugendamt. So leicht wird es dem Kindsvater nicht gemacht
Hm.... Das bezweifel ich... da meine Tochter minderjährig ist und es sich nicht um eine Festgeldanlage handelt... Zudem würde ich ja die Onlinebanking-Daten bekommen zwecks Buchungen. Er auch? Fragen über Fragen...