Gewerbenachweis gefälscht, welche Strafe erwartet mich (minderjährig)

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lt. gesetz ist schon das anbieten von arbeiten, für die man keine gewerbeberechtigung hat strafbar, außerdem fällt der selbstgemachte gewerbeschein unter dokumentenfälschung. da aber nichts grosses passiert ist bekommst du wahrscheinlich nur eine verwarnung, wenns blöd kommt eine geldstrafe. blöd wär, wenn du fürs gewerberegister in zukunft gesperrt wirst.

Urkundenfälschung? Welches Strafmaß du zu erwarten hast? § 267 StGB (Urkundenfälschung) sieht ein Strafmaß von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe vor. Die konkret zu erwartenden Strafe hängt, so das Gesetz, von der Schuld des Täters ab (vgl. § 46 StGB). Dies ist völlig einzelfallabhängig. Eine Freiheitsstrafe ist in deinem Fall jedoch sehr unwahrscheinlich, da du noch nach dem jugendstrafrecht verurteilt wirst.

1) Als Beschuldigter in einer Strafsache sollte man niemals auch nur ein Sterbenswörtchen bei irgend jemandem über die Angelegenheit verlieren - außer bei seinem Anwalt.

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=> Termin bei der Polizei absagen.

Du musst dort nicht erscheinen und das kann auch nicht gegen dich verwendet werden. Gegen dich verwendet werden kann aber jedes Wort, das du dort sagst.

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=> Anwalt aufsuchen

Nur der kann dir jetzt noch helfen, die Strafe so gering wie möglich zu halten.

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2) Zur Strafe: Du wirst nach Jugendstrafrecht behandelt werden, das bedeutet u.a., dass du für eine Tat wie diese keinesfalls mit Freiheitsstrafe zu rechnen hast. Auch Geldstrafen sieht das Jugendstrafrecht nicht vor. Statt dessen kennt das Jugendstrafrecht eine Reihe von Maßnahmen, die eher erzieherischen Charakter haben. In der Regel wird ein Jugendlicher Straftäter dazu verurteilt, eine Anzahl von "Sozialstunden" unbezahlt abzuleisten.

Zwar gibt es auch den Arrest und natürlich auch Jugendstrafe (Freiheitsstrafe bis maximal 10 Jahre), aber die kommen nur in Betracht, wenn die Schwere der Tat und das Verhalten des Täters (auch vor Gericht!) die Vrhängung milderer Strafen bzw. Maßnahmen nicht mehr zulassen. Das kann ich hier nicht erkennen.

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Die möglichen Maßnahmen findest du im Jugendgerichtsgesetz (JGG). Schau da ruhig mal rein, es ist nicht so kompliziert.

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Übrigens: Auch Minderjährige können ein Gewerbe betreiben (§ 112 BGB).

Achtung,

ich würde weder zu dem Termin gehen noch würde ich andersweitig eine Äusserung machen. Gehe zum Anwalt und gut ist. Der wird für dich das passende Unternehmen, den hier ist es gar nicht mal so einfach die Schuldfrage zu klären. Der Kontakt bestand nur via I net, heißt der Auftraggeber kann nicht mal mit 100% sicherheit sagen das du der Patner warst. Auch würde dann das Verfahren eingestellt da die Beweisführung nicht im Verhältnis zu Strafe stehen würde. Also Anwalt und das der Polizei Schriftlich mitteilen das alle Anfragen nur über Anwalt zu tätigen sind. Da du noch nicht Volljährig bist, einfach mit Mutter einen suchen

Hier kommt wahrscheinlich nicht nur Urkundenfälschung in Betracht.
Es könnte gut passieren, das dich die Firma selber auch noch mal in Regressansprüche stellt, weil du falsche Tatsachen vorgespielt hast, das liegt allerdings im Rahmen des Firmeninhabers. Anzeige muss er ja schon gemacht haben, ansonsten gäbe es keine Vorladung von der Polizei.
Wenn ich der Inhaber der Firma wäre, würde ich jedendfalls Schadensersatz fordern, denn im geschäftlichen Berich verstehe ich keine Spaß solcher Art.
Mir wäre in dem Fall auch egal, wenn ich an deine Eltern müsste, weil du noch minderjährig bist.

Selten so gelacht, sorry. An den Eltern kannst du nicht ran. Dann es ist kein Schaden entstanden, da der "Kunde" nicht mal bezahlt hat. Also ausser Spesen nichts gewesen. Desweitern würde jeder gute Geschäftsmann auf ein per. Gespräch bestehen um sein Gegenüber per. Einschätzen zu können. So mache ich es immer.