Privates Handy von der Steuer absetzen?

3 Antworten

Ich glaube nicht, dass hier ein guter Aufteilungsmaßstab sicher erbracht werden kann und wegen ein paar Authentifizierungs-Apps wird das Finanzamt wahrscheinlich von einer untergeordneten beruflichen Nutzung ausgehen und somit gar keine Werbungskosten anerkennen.

Wenn du es allerdings schaffst leicht nachprüfbare und objektive Maßstäbe zu finden, dann kann es doch möglich sein, aber da stellt sich dann auch die Frage ob sich der Aufwand dafür lohnt.

Das müsste aus meiner Sicht möglich sein.

Schau dir mal den Artikel an:

https://www.finanztip.de/arbeitsmittel/

Erkenntnis: Du müsstest den Anteil der beruflichen Nutzung irgendwie nachweisen. Nur wie? Einzige Idee: Du führst Protokoll darüber, wie viel Minuten/Stunden du das Smartphone beruflich nutzt. Dann müsstest du das prozentual in Relation zu deiner privaten Smartphone-Nutzung setzen und das auf ein Jahr hochrechnen. Also: Zu wie viel Prozent – gemessen an deiner Gesamtnutzung – nutzt du das Smartphone prozentual beruflich?

Rechenbeispiel: Du nutzt dein Smartphone insgesamt durchschnittlich zwei Stunden am Tag. Das ergibt jährlich 730 Stunden (2 Stunden x 365 Tage im Jahr). Um auf eine zehnprozentige, berufliche Nutzung zu kommen, müsstest du dein privates Handy also 73 Stunden jährlich für berufliche Zwecke nutzen. Das lässt sich mit dem Installieren der Apps kaum begründen.

Fraglich bleibt auch, ob das Finanzamt so ein privat verfasstes Protokoll einfach so anerkennt. Anders gesagt: So ein hübsch verfasstes Protokoll mit ein paar sinnigen Eintragungen könnte ja jeder einreichen – auch, wenn er das Smartphone gar nicht beruflich genutzt hat.

Fazit: Ich würde mir die Mühe nicht machen. Außerdem wäre mir das Risiko zu hoch, dass das Protokoll vom Finanzamt als Beweis nicht anerkannt wird.

Ich hab's jetzt auch nicht gemacht.

Das ist möglich - Du müsstest einen entsprechenden beruflichen Nutzungsanteil ermitteln - das kann durch Nachweise erfolgen oder durch glaubhafte Schätzung - bis 20% der Kosten (max. 240 € im Jahr) sind meist ohne Probleme möglich (Nichtbeanstandungsgrenze).