ALG II-Weiterbewilligungsantrag: Heizkosten nicht separat abgeben?
Hallo, pünktlich zur Fälligkeit des Weiterbewilligungsantrags bin ich umgezogen in eine neue WG. Dort zahlt man eine Pauschale für alle Nebenkosten direkt an den Vermieter. Daher kann ich die Heizkosen nicht separat angeben. Ist es dann in Ordnung, wenn ich das so im Antrag vermerke? (also bei den Nebenkosten angebe: "Nebenkosten INKL. Strom (Pauschale)"
Das zuständige Jobcenter hat auf meine Umzugankündigung und Vorlage des neuen Mietvertrags bereits die Höhe der Zahlung an mich angepasst, ohne dass sie die separaten Stromkosten kannten. Daher gehe ich davon aus, dass sie auch so zufrieden sind?
Danke und Gruß
3 Antworten
Vermutlich wird das Jobcenter dann aber noch eine Aufschlüsselung der Nebenkosten / Heizkosten / Heizungsart vom Vermieter in soweit verlangen, wie er es aufschlüsseln kann. Im Prinzip sollte es aber keine Probleme geben, soweit alles im angemessenen Rahmen bleibt.
gefragt ist nicht dein stromanteil. der muss rausgerechnet werden, dafür bist du allein zuständig, nicht das jobcenter. sollte das vom vermieter nciht passiert sein, fordere diesen auf deinen mietvertrag dahingehend abzuändern.
alles andere kann der vermieter auch selbst im formular eintragen.
Wenn auch Strom, Telefon und Internet eingeschlossen sind, wird eine Pauschale abgezogen.