ALG II-Weiterbewilligungsantrag: Heizkosten nicht separat abgeben?

3 Antworten

Vermutlich wird das Jobcenter dann aber noch eine Aufschlüsselung der Nebenkosten / Heizkosten / Heizungsart vom Vermieter in soweit verlangen, wie er es aufschlüsseln kann. Im Prinzip sollte es aber keine Probleme geben, soweit alles im angemessenen Rahmen bleibt.

gefragt ist nicht dein stromanteil. der muss rausgerechnet werden, dafür bist du allein zuständig, nicht das jobcenter. sollte das vom vermieter nciht passiert sein, fordere diesen auf deinen mietvertrag dahingehend abzuändern.

alles andere kann der vermieter auch selbst im formular eintragen.

Wenn auch Strom, Telefon und Internet eingeschlossen sind, wird eine Pauschale abgezogen.