Gegen Auflage verstoßen?
Hallo zusammen... Ich brauche einen Rat und Informationen. Folgendes Problem : Mein Freund ist seit Dezember aus dem Gefängnis raus, er hat seine komplette Strafe abgesessen aber dennoch steht er unter Führungsaufsicht. Desweiteren hat er auch Auflagen bekommen... unter anderem ein drogenfreies Leben nachzuweisen... Nun ist es aber so das er seit seiner Entlassung täglich Cannabis konsumiert hat... (er kann nicht anders... er denkt es hilft ihm über die zeit hinweg). In 2 wochen hat er ein termin zur urinprobe... die ja sicher positiv ausfallen wird... -.- Er hat seinem Bewährungshelfer über den konsum informiert, jedoch interessierte es ihn nicht. (Bitte keine Vorurteile. .. ) Ich will ihm helfen... er soll nicht wieder einsitzen... was kann man tun... damit entweder der test doch noch negativ wird (schummeln wird nicht gehen da die probe unter Aufsicht stattfindet )oder das nicht sofort Haftbefehl erlassen wird ? (Bayern ist ja sehr streng ) Bin über jeden Rat dankbar!
2 Antworten
Tja, da ist dein Freund selbst Schuld dran! Er hat gekifft, und hat damit gegen die Auflagen verstoßen! Und es ist mehr als nur gerecht, wenn er zurück in den Bau Wandert! Und wenn er den Test fälschen will, reitet er sich noch tiefer in die Scheise rein, und wenn du ihm dabei hilfst, wirst du selber mithängen! Denn mitgefangen, mitgehangen!
Weil er kifft ist es gerecht das man ihn in den bau steckt?
Na dann hoffe ich doch das alle die vorurteile haben niemals leichen im keller haben.
Und ja ich würde ihm helfen weil er von grund auf ein lieber mensch ist.
Ich wollt nicht wissen ob er selbst schuld ist... ich bin einfach verzweifelt... denn ich hatte ihn grade erst wieder
Soweit ich weiß gucken die ja nicht direkt auf sein Schwanz... Die stehen nur daneben. Ich hab mal gehört jemand hat Urin in ne Tube rein gemacht und in der Unterhose versteckt.
aber nicht erwischen lassen !!