Mit 1g cannabis erwischt worden, folgen?

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Hier sind die strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen getrennt zu betrachten.

Strafrechtlich ist 1g in jedem Bundesland eine geringe Menge. Somit ist bei einer Ersttäterin die Einstellung des Verfahrens nach §31a BtmG so gut wie sicher.

Unabhängig vom Strafverfahren informiert die Polizei bei Drogendelikten aber noch die Führerscheinstelle.

Verwaltungsrechtlich reicht der alleinige Besitz ohne nachgewiesenen Konsum oder Teilnahme am Straßenverkehr aber höchstens für die Anordnung eines ärztlichen Gutachtens.

In diesem soll abgeklärt werden, wie oft K. Drogen konsumiert und ob K. somit geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.

Man kann K. daher nur empfehlen, den Konsum einzustellen.

Tibbifreak  01.02.2018, 20:39

Prinzipiell richtig, aber selbst das ÄG wäre rechtswidrig. Soll aber nicht heißen das die FSS das nicht manchmal versucht. Aber selbst wenn bei dem ÄG was festgestellt würde, aktives THC wäre egal und solange die Abbauprodukte nicht über 75 ng THC-COOH liegen wäre auch alles gut. Man könnte gegen das ÄG mit Erfolg im Eilverfahren juristisch vorgehen, allerdings erst wenn die Fahrerlaubnis entzogen ist. Einfach gesagt ist es doch so. Wenn man das Kiffen von fahren trennen kann, wäre auch alles ausser Dauerkonsum okay. Es gibt dazu auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das eine Überprüfung der Fahreignung bei Cannabiskonsum ohne Hinweise auf täglichen Konsum rechtswidrig ist.

Also in der Schweiz ist es so dass wenn du unter 10g dabei hast und über 18 jahre alt bist, wird das Gras einfach eingezogen aber sonst passiert nichts. wenn du jedoch unter 18 Jahren bist wirst du angezeigt. Vielleicht ist es ja in Deutschland ähnlich :)

Da es sich hierbei um eine geringe Menge handelt muss das Verfahren eingestellet werden.Keine Konsequenzen sind zu erwarten.

Eigentlich passiert da nichts weiter. Es wird jedoch in ner Akte vermerkt. Bei Wiederholungsfällen kann es zu einer Geldstrafe kommen.

Verfahren wird wahrscheinlich eingestellt