Gefälschte IBAN angegeben - hat das folgen?

3 Antworten

Hallo Skop313,

durch die vorsätzlich falsch gemachten Angaben hast Du Leistungen erschlichen, die Dir ohne Bezahlung nicht zustehen. Das erfüllt den folgenden Straftatbestand:

§ 263Betrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Bin mir nicht sicher, ob nicht auch der folgende Straftatbestand erfüllt ist:

§ 263aComputerbetrug
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

Ob die Firma diesbezüglich Strafanzeige stellt, bleibt abzuwarten.

Die zuständigen Ermittlungsbehörden haben meist keine Schwierigkeiten, über die IP oder anderweitig den Anschluss auswendig zu machen, von dem eine Straftat erfolgte.

Schöne Grüße

TheGrow 

Mit deiner IP Adresse kann man dich natürlich ausforschen, wenn du Mist gebaut hast.

Sicher können die dich zurück verfolgen. Du hast mit Sicherheit nicht daran gedacht, deine IP zu verschleiern.