Geerbte Schulden verschenken ?

5 Antworten

Das kommt nicht gerade selten vor, dass Immobilien nicht abgezahlt sind, wenn sie vererbt werden. Aber das heißt nicht unbedingt, dass es "Schulden" in dem Sinn sind. Das Haus ist zum Beispiel 500.000 wert, aber ist noch ein Darlehen von 200.000 zu bedienen.

Aber Deine Frage verwirrt. Was heißt: Dein Papa würde das Haus übernehmen? Wer ist denn Erbe?

Und was meinst Du mit "Schulden verschenken"?

Andele75 
Fragesteller
 16.12.2016, 15:17

Die Hälfte gehörte Mama also die  bekommen mein Papa zur Hälfte und mein Bruder und ich die andere Hälfte.Also mein Bruder und ich zusammen 25%. Da der Wert des Hauses ungefähr so hoch ist wie die Schulden , hat Papa vorgeschlagen , dass wir ihm unseren Teil auch wieder zurück schenken können , er bezahlt ja sowieso noch weiter ab.Aber geht das überhaupt . Er ist auch nicht mehr der Jüngste mit 66.Er meinte im Falle seines Todes könnten wir dann immer noch ablehnen . (Oder halt auf einen guten Verkaufspreis hoffen)

Ich glaub jetzt hab ich es ganz gut beschrieben ! ?

Danke für die Antworten 

tinalisatina  16.12.2016, 15:26
@Andele75

Ah, verstehe. Theoretisch kann man das im Innenverhältnis immer machen. Muss halt vom Notar eingetragen werden. Keine Ahnung, wie das bei einer Schenkung in diese Richtung funktioniert, ist ja ehe selten. Aber in Richtung Eltern - Kind wären 400.000 Euro steuerfrei. Zudem würde, was gut ist in dem Fall, keine Grunderwerbsteuer anfallen.

Unbedingt beraten lassen von einem Notar/Steuerberater. Da können einige Fallen lauern.

mepeisen  17.12.2016, 14:06
@tinalisatina

Hier spricht die Bank ein Wörtchen mit. Die muss der Überlassung nicht zustimmen. Denn durch die Überlassung würden die durch das erbe vorhandenen Sicherheiten (Gehalt der Kinder) wegfallen.

tinalisatina  18.12.2016, 10:35
@mepeisen

Jep, das ist richtig. Die Banken sprechen da immer ein Wörtchen mit. Vor allem, wenn der Kredit so hoch ist.

Mal ausgehend von deinen weiteren Antworten:

Wenn das Erbe angenommen wurde in eurer Konstellation, geht das so ohne Weiteres nicht. Die Bank hat aktuell durch die Erbschaft sowohl euren Vater als auch euch zwei, auf die sie im Falle eines Nicht-Bezahlen des Kredites zugehen kann.

Denn ihr habt immer alles geerbt. Ihr seid also auch in den Kreditvertrag eingetreten.

Wenn ihr das erbe noch ablehnen könntet und einverstanden seid, wäre das die Lösung. Vater nimmt Erbe an und ihr lehnt ab. Dann gehört ihm das Haus komplett und euch gehört 0,0 (zumindest solange bis der Vater verstirbt).

Alternative ist ggf. noch eine einvernehmliche Regelung mit der Bank. Das wird aber normalerweise nicht gemacht, wenn der einzig verbliebene Kreditnehmer schon in Rente ist und nicht gerade hohe Renten erhält.

Zweite Alternative ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung zwischen euch Geschwistern und dem Vater. Das bringt euch im Außenverhältnis mit der Bank aber exakt nichts. Die kann euch weiterhin in Anspruch nehmen, wenn Vater nicht zahlen kann. Es würde euch nur etwas bringen, sollte Vater sich verweigern und ihr euch das Geld von ihm einklagen müssen. Aber auch das ist je nachdem, was er an Rente bekommt oder was er an sonstigem Vermögen hat, nur bedingt hilfreich.

Dritte Alternative, die ich vorschlagen würde und die ggf. auch klappen kann, weil die Bank da ggf. eher zustimmen: Vater überschreibt euch in Zusammenarbeit mit der Bank das Haus gegen Gewährung eines lebenslangen Wohnrechts und gegen Abtrag der Darlehensschulden in Ersatz für Miete. Dann hat Vater die Sicherheit, dass er im Haus bleibt und ihr, dass er das Geld abbezahlt. Wie man so ein Wohnrecht ausformuliert und wie das im Grundbuch eingetragen wird, da hilft ein Notar. Denkt ggf dran, auch zu vereinbaren wie bei notwendigen Reparaturen zwischen euch dreien gehandhabt wird.

Weiterer Vorteil der dritten Variante: Sollte Vater pflegebedürftig werden oder sollte er aus anderen Gründen den Kredit nicht mehr abbezahlen können, könnt ihr ohne weiteres Heckmeck helfen und das Haus ist nicht weg. Zudem könnte er dann selbst umziehen in beispielsweise eine kleine Mietwohnung und ihr habt mit dem dann erloschenen Wohnrecht alle Möglichkeiten, das Haus auch ggf. zu verkaufen oder euch untereinander selbst zu einigen.

Vorausgesetzt Sie sind volljährig, voll geschäftsfähig und befinden sich nicht in der Privatinsolvenz können sie mit ihrem Vermögen und Erbe tun was sie wollen.

Bei einer Kreditübernahme muß allerdings die Bank zustimmen sie aus der Haftung zu entlassen.

Das Grundeigentum auf einen Erben zu übertragen und die restlichen Erben anderweitig zu entschädigen ist durchaus sinnvoll.

Da der Wert des Hauses ungefähr so hoch ist wie die Schulden , hat Papa
vorgeschlagen , dass wir ihm unseren Teil auch wieder zurück schenken
können , er bezahlt ja sowieso noch weiter ab.

Das ist eher ungewöhnlich. Normalerweise ist das Haus mehr Wert als die Belastung, da keine Bank mehr als 100% finanziert und der Kredit ja auch in Raten getilgt wird.

Den Anspruch auf die Differenz sollte man sich durch eine Grundschuld am Haus sichern. Eine Auszahlung wird der Vater sicher nicht leisten können, es geht eher darum sich abzusichern, wenn das Haus aus anderen Gründen, z.B. Pflegebedürftigkeit, verkauft werden muß.

Ich glaube das es eine deutlich einfacherer Lösung geben würde. Ihr beiden schlagt das Erbe aus und euer Vater schenkt euch das Haus, trägt aber einen Nießbrauch ein. Dann gehört es euch und er nutzt es.

Wer ein Erbe annimmt, kann sich vorher ausführlich darüber informieren... damit man nicht die Katze im Sack annimmt.

Und ja, wenn auf dem Erbe (das Haus) noch Restschulden liegen (oder andere Schulden des Verstorbenen), müssen die mit übernommen werden.

Man kann nicht nur Teile des Erbe übernehmen... leider.