Eheähnliche Gemeinschaft, Schulden des Partners und Pflichten des Anderen

8 Antworten

Nein. WEnn dein Vater dir das Haus alleine übershreibt, und dein Freund nicht als Eigentümer mit im Grundbuch steht, kann niemand an dein Eigentum. Für Schulden muß immer nur der aufkommen, der sie gemacht hat,und die Verträge/Kredite unterschrieben hat. Ein Notar und Anwalt kann dir aber eine genaue rechtsverbindlich Auskunft geben.

Danke für die schnelle Hilfe!!

Nein, nein - Du müßtest mit Deinem Vermögen allerhöchstens dann mithaften, wenn Ihr verheiratet wäret. Ausnahme: Du hättest eine Bürgschaft unterschrieben.

Und selbst in der Ehe (und auch vorher) könntest Du vorher noch mit dem jungen Mann Gütertrennung vereinbaren - und Du würdest auch nicht haften (außer bei Bürgschaft).

Danke für die Info! Vielleicht setzt ich schon jetzt so ein Schreiben auf, in dem Gütertrennung vereinbart wird-nur um auf der ganz sichern Seite zu sein,....

Da ihr nicht verheiratet seid, steht Deinem Partner auch nichts zu. Wenn Ihr heiraten solltet dann macht einen Ehevertrag vorab.

Danke für die Info! War etwas verunsichert, weil staatl. Leistungen ja auf das Einkommen des Partners angerechnet werden können! Schön, dass das bei privaten Geschichten noch nicht zu gehen scheint!

Wenn du nicht verheiratet bist, bleibt das Haus deines. Du haftest nur wenn es dein Gatte wäre. Wenn du heiraten solltest vereinbare Gütertrennung. Dann kann dir auch nichts passieren.

Danke für die Hilfe! Das beruhigt mich schon sehr. Wenn geheiratet werden sollte, dann eben mit Ehevertrag-aber im Mom ist das sowieso nicht geplant..

Nein, du musst für die Schulden deines Freundes nicht aufkommen.

Aber bei der Ehe müßt ihr ein Ehevertrag machen.