Eheähnliche Gemeinschaft, Schulden des Partners und Pflichten des Anderen
Hallo! Ich habe eine Rechtsfrage. Mein Freund und ich leben zusammen und haben ein gemeinsames Kind. Denke, das nennt man eheähnliche Gemeinschaft-bin aber nicht sicher. Nun hat mein Freund für seine Eltern, die beide Insolvenz anmelden mussten, den Geschäftsführerposten in ihrem Hotel übernommen. Das Hotelgewerbe ist nun seit Nov. 2006 abgemeldet. Ich weiß allerdings nicht, ob und wenn ja in welcher Höhe noch Forderungen gegen das Hotel-also meinen Freund anhängig sind. Er weiß das auch nicht.
Nun will mein Vater mir ein Haus überschreiben und macht sich Sorgen, dass ich mit diesem dann für die Schulden meines Freundes einstehen müsste. Weiß jemand, ob das so ist? Danke Claudia
5 Antworten
Nein, du musst für die Schulden deines Freundes nicht aufkommen.
Aber bei der Ehe müßt ihr ein Ehevertrag machen.
Nein, nein - Du müßtest mit Deinem Vermögen allerhöchstens dann mithaften, wenn Ihr verheiratet wäret. Ausnahme: Du hättest eine Bürgschaft unterschrieben.
Und selbst in der Ehe (und auch vorher) könntest Du vorher noch mit dem jungen Mann Gütertrennung vereinbaren - und Du würdest auch nicht haften (außer bei Bürgschaft).
Danke für die Info! Vielleicht setzt ich schon jetzt so ein Schreiben auf, in dem Gütertrennung vereinbart wird-nur um auf der ganz sichern Seite zu sein,....
Du haftest nicht für die fremden Schulden. Du darfst nur auch zukünftig für diese Schulden keine Haftung übernehmen, also weder eine Umschuldung mit unterschreiben oder Dich für die Schulden verbürgen.
Vielen Dank für die Info! Unterschreiben werd ich ganz sicher in der Sache nichts... blute doch nicht für "Fremde"...
Nein. WEnn dein Vater dir das Haus alleine übershreibt, und dein Freund nicht als Eigentümer mit im Grundbuch steht, kann niemand an dein Eigentum. Für Schulden muß immer nur der aufkommen, der sie gemacht hat,und die Verträge/Kredite unterschrieben hat. Ein Notar und Anwalt kann dir aber eine genaue rechtsverbindlich Auskunft geben.
Danke für die schnelle Hilfe!!
Wenn du nicht verheiratet bist, bleibt das Haus deines. Du haftest nur wenn es dein Gatte wäre. Wenn du heiraten solltest vereinbare Gütertrennung. Dann kann dir auch nichts passieren.
Danke für die Hilfe! Das beruhigt mich schon sehr. Wenn geheiratet werden sollte, dann eben mit Ehevertrag-aber im Mom ist das sowieso nicht geplant..