Weitere Schulden nach Zwangsversteigerung?

9 Antworten

Deswegen unterwirft man sich in der Grundschuldbestellungsurkunde auch unter dem persönlichen Vermögen. Wenn das Haus für EUR 140.000 versteigert wird an einen Dritten und es gibt Schulden von EUR 150.000 dann schulden Sie der Bank noch EUR 10.000 und haften hierfür mit Ihrem gesamten Vermögen.

Natürlich kann sie. Das Haus wird zwangsversteigert. Dem Gericht sind die Höhe der Schulden vollkommen egal.

Entscheidend ist der Verkehrswert. Grundsätzlich muss der Mindestpreis 50% des Verkehrswertes betragen. Der Gläubiger kann beantragen, dass die Zuschlagsgrenze sogar auf 70% angehoben wird.

Die Grenzen gelten aber nur für den 1. Termin! Im 2. Termin droht der freie Fall ins Elend, wenn die Bank aus Furcht vor einem heftigen Ausfall nicht noch einlenkt und das Verfahren zur Einstellung bringt!

Das ist nicht nur möglich, dass kommt sogar recht häufig vor und völlig rechtens. Für den Schuldner ist es natürlich nicht schön.

Das ist durchaus möglich. Was zählt, ist die Höhe der Schulden. Wenn Du der Bank 150 T€ schuldest, dann will die Bank 150 T€ haben. Wenn die Zwangsversteigerung nur 140 T€ ergibt, dann musst Du immer noch 10 T€ irgendwie aufbringen.

Darum ist es wichtig, den Kauf eines Hauses auch immer mit etwas Eigenkapital zu finanzieren. Ansonsten kann man nach einer Zwangsversteigerung unter Umständen nicht nur mit nix, sondern sogar mit weniger als nix dastehen.

Darum ist es wichtig, den Kauf eines Hauses auch immer mit etwas
Eigenkapital zu finanzieren. Ansonsten kann man nach einer
Zwangsversteigerung unter Umständen nicht nur mit nix, sondern sogar mit weniger als nix dastehen.




Inreressanter Aspekt! - Eingesetztes Eigenkapital geht folglich nicht verloren?!? - War es bislang nicht so, das nur "unter dem Kopfkissen verstecktes Kapital" nicht in de Zwangversteigerung eines Hauses  untergeht, sondern nur die Bankschulden und das Haus "flöten" gehen

@schelm1

Natürlich geht auch eingesetztes Kapital verloren, ich hab nichts gegenteiliges geschrieben. Mir ging es darum, dass man nach der Zwangsversteigerung nicht mit noch offenen Schulden dasteht und somit gezwungen ist, sowohl Zins&Tilgung für ein nicht mehr genutztes Haus zu zahlen und gleichzeitig schon Miete o.Ä. für die die neue Unterkunft. Das ist leider etwas, was bei 100%-Finanzierungen ( oder auch den berüchtigten 110%-Finanzierungen ) durchaus vorkommt und führt dann in den absoluten Ruin.


Die Bank verkauft nicht! Das Haus wird bekanntlich versteigert! Ein Eigentumswechsel erfolgt in solchem Falle nicht durch einen Kaufvertrag sondern aufgrund eines hoheitlichen Aktes durch den Zuschlag an den Meistbietenden.

Der Zuschlag kann im 1.Termin bereits bei nur 5/10 des Verkehrswertes erfolgen, falls die Bank nicht den Zuschlag unter 7/10 des Verkehrswertes verweigert, was ihr freisteht. Unter 5/10 des Verkehrswertes muß der Zuschlag im ersten Termin von Amtswegen versagt werden.

Folglich können bereits im ersten Termin erhebliche Schulden für den Schuldner verbeliben, wenn der Verkehrswert nicht erreicht wird oder die Bank einem Gebot unter 7/10 des Verkehrsswertes nicht widerspricht. Im zweiten Termin kann es dann für denn Schuldner bei nicht erreichen der 5/10-Grenze zu einem finanziellen Desaster kommen.

Alle Beträge, die aus dem Vertsteigerungserlös nicht gedeckt sind, verbleiben dem Schuldner als Restschuld.

Der Schludner hat die Möglichkeit anschließend Privatinsolvenz anzumelden, dann geht die Bank relativ  leer aus! - Hier könnte für den Schuldner eine Chance gegeben sein, im Vorfeld mit der Bank zu verhandeln.