Gebührenordnung für Psychotherapeuten

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Bei Kassenpatienten wird so gesehen nicht (nur) nach Stunden abgerechnet, sondern nach Punktwerten, die sich unterschiedlich zusammensetzen. Eine genehmigte Stunde (50 Minuten) Psychotherapie ergeben zZ rund 80 Euro (abzüglich der Gebühren der Kassenärztlichen Vereinigung, mit der ein kassenzugelassener Psychotherapeut ja abrechnet).

Bei privaten Leistungen rechnet der Therapeut direkt mit dem Patienten ab. Nach §9 PsychThG ist die entsprechende Gebührenordnung für Privatleistungen anzuwenden (ein freien Aushandeln ist approbierten Psychotherapeuten bei einer Psychotherapie als Heilbehandlung (anders als bei psychotherapeutischen Beratungen, Mediation, Coaching usw.) nicht erlaubt). Bei Psychotherapie gilt seit einem Grundsatzurteil des Bundessozialgerichtes der 2,3-fache Satz als Regelsatz mit einer Steigerungsfähi9gkeit bis zum 3,5-fachen Satz. Die Gebührenordnung ist der Gebührenordnung für private Leistungen der Ärzte (GOÄ) gleichgeschaltet. Dort ist der Satz für eine tiefenpsychologisch fundierte Einzelpsychotherapiestunde (50 Minuten) mit 40,22 EUR angegeben, woraus sich eine Regelleistung von 92,51 EUR ergibt.

Wie man sieht, ist dies im Vergleich zu anderen Arztgruppen (die außerdem nicht mit einer Bestellpraxis und den entsprechenden nicht zu füllenden Ausfällen belastet sind) und auch zu anderen akademischen Freiberuflern (z.B. Anwälten, Steuerberatern usw.) eher lächerlich. Auch daher finden sich eben immer weniger Ärzte, die Psychotherapie hauptberuflich anbieten (können). Berücksichtigt man auch, dass man Psychotherapie nicht am Fließband abarbeiten kann, da es ja, vor allen in der Tiefenpsychologie (nicht so sehr in der übrigens besser bezahlten Verhaltenstherapie), um Beziehung (mit Menschen, die meist Schwierigkeiten in Beziehungen haben) und emotionale Arbeit geht, wird einem schon klar, warum Psychotherapeuten letztes Jahr (das erste Mal in der Geschichte) für eine exisitenzsichernde Vergütung demonstriert haben.

Um die 80€ pro Einheit (wenn man gut ist =)

frankfragt 
Fragesteller
 12.01.2015, 16:23

Nein ich meine den festen Satz laut Gebührenordnung.