Gebrauchtmotorrad vom Händler habe ich Gewährleistung

4 Antworten

Bei einem gewerblichen Händler hast Du auch beim Gebrauchtkauf mindestens 6 Monate Gewährleistung. Recharchiere aber bitte tiefergehend, welche exakten Regelungen und möglichen Ausschlüsse es diesbezüglich allgemein ( gesetzlich ) geben könnte, sofern im Kaufvertrag hierzu kichts Konkretes benannt wurde.

erdna15 
Fragesteller
 12.04.2015, 21:32

Deshalb gilt es, sich vorab zu versichern, dass es sich bei dem Händler um einen seriösen Anbieter handelt, der bei anfallenden Rückfragen unmittelbar kontaktiert werden kann. Dabei spielt auch die räumliche Nähe eine große Rolle. Denn Reparaturen innerhalb der Gewährleistungsfrist müssen in der Regel über den Verkäufer abgewickelt werden, damit der Erstattungsanspruch in Kraft tritt. Wird ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Fahrzeugübergabe durch den Käufer erkannt, so wird vermutet, dass der Schaden bereits bei der Motorradübergabe vorhanden war. Es liegt somit am Verkäufer, den Makel zu beseitigen.Hab ich gerade im Netz gefunden sollte alles aussagen hoffe ich

Du solltest den Händler selbst fragen,wenn du beim Kauf bzw. bei der Probefahrt nichts von einer Garantie bzw. Gewährleistung gehört hast,dann schätze ich mal,dass das nicht kostenfrei für dich wird. Am besten du fragst nochmal beim Händler nach.

erdna15 
Fragesteller
 12.04.2015, 21:18

Ich dachte das ist gesetzlich so geregelt das man Gewährleistung beim Händlerkauf bekommt !

Mercedesaa  12.04.2015, 21:20

Bei einigen Händlern ist es so,dass sie gegen Aufpreis z.B. ein Jahr Garantie auf z.B. Motor,Getriebe und Differential geben. Aber wenn das der Händler nicht will,dann kann man nichts gegen tun,muss man sich halt vor dem Kauf gut überlegen,ob man das Fahrzeug wirklich kaufen will. Gruß Mercedesaa

erdna15 
Fragesteller
 12.04.2015, 21:35
@Mercedesaa

Deshalb gilt es, sich vorab zu versichern, dass es sich bei dem Händler um einen seriösen Anbieter handelt, der bei anfallenden Rückfragen unmittelbar kontaktiert werden kann. Dabei spielt auch die räumliche Nähe eine große Rolle. Denn Reparaturen innerhalb der Gewährleistungsfrist müssen in der Regel über den Verkäufer abgewickelt werden, damit der Erstattungsanspruch in Kraft tritt. Wird ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Fahrzeugübergabe durch den Käufer erkannt, so wird vermutet, dass der Schaden bereits bei der Motorradübergabe vorhanden war. Es liegt somit am Verkäufer, den Makel zu beseitigen.

Habe ich gerade gefunden im Netz sollte alles aussagen also min. 6 Monate Gewährleistung

erdna15 
Fragesteller
 12.04.2015, 21:44
@erdna15

Der Kauf vom Händler

Meistens wird hier vom Händler die grundsätzlich zweijährige Gewährleistungsfrist für Sach- und Rechtsmängel auf 1 Jahr verkürzt, was bei einer gebrauchten Sache zulässig ist. Ein Gewährleistungsausschluss ist beim Verkauf eines gebrauchten Motorrads von einem Händler an eine Privatperson (Verbraucher) jedoch unzulässig.

Tritt nach dem Kauf ein Mangel auf, muss sich der Käufer mit seiner Mängelrüge zunächst an den Händler wenden – auch wenn dieser vom Wohnort weit entfernt ist. Tut er dies nicht und lässt z.B. den Mangel woanders reparieren, verliert er in den Regel mögliche Gewährleistungsansprüche und bleibt auf den Kosten sitzen. Tritt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten nach Fahrzeugübergabe auf, dann wird zugunsten des Käufers vermutet, dass der Mangel bei Übergabe bereits vorhanden war. Es ist dann Sache des Verkäufers, das Gegenteil nachzuweisen, was einen erheblichen Vorteil beim Kauf für den Verbraucher darstellt. Hier siehts noch eindeutiger glaube ich

wenn du es als privatperson vom händler gekauft hast dann hast du acuh gewährleistung. die kann der händler nicht auschliessen. nehme da einen zeugen mit hin und verlange eine kostenlose nachbesserung und lasse dir das auch bestätigen.

allerdings verkaufen einige händler da "im kundenauftrag". da vermitteln sie dann nur von einem privatkäufer. das muss dann aber auch so im kaufvertrag stehen

erdna15 
Fragesteller
 12.04.2015, 21:15

Nein da steht nichts von im Kundenauftrag verkauft

Beim Händler kenne ich gebraucht wie gesehen nicht. Die müssen immer Garantie geben, ich meine Gebrauchtwagen garantie. Das sollte auch für ein Motorad gelten.

ronnyarmin  13.04.2015, 00:36

Eine Garantie muss niemand geben. Ein Händler kann jedoch die Gewährleistung nicht ausschliessen.