Gebrauchte PV Anlage verkaufen. Wie läuft das mir der Mehrwertsteuer?
Möchte meine gebrauchte und fest installierte PV Anlage verkaufen. Wie läuft das mit der Mwst? Muss ich diese dem Käufer berechnen? Und wenn, bekommt er Sie vom Finanzamt zurück?
4 Antworten
Bei Privatgeschäften spielt die Umsatzsteuer keine Rolle.
Handelt es sich um eine geschäftliche Transaktion, musst du die Mehrwertsteuer aufschlagen und diese ans Finanzamt abführen. Für den Erwerber ist das dann eine Vorsteuer
Die er wieder zurück bekommt?
Und die Mwst. bekommt er als Vorsteuer wieder zurück, oder so??? Oder nicht???
in dem Fall mußt du erstmal Steuern bezahlen, weil du ja Gewinn aus dem Verkauf erwirtschaftest. Zusätzlich mußt du Mehrwersteuer verlangen, die du auch ans Finanzamt abführen mußt. Einzige Ausnahe: Du bist als Kleingewerbe angemeldet weil du weniger als 17000 EUR Gewinn pro Jahr hattest. Kann aber durch den Verkauf jetzt mehr sein. Er kann die zusätzliche Mehrwertsteuer nur zurückbekommen, wenn er auch ein Gewerbe anmeldet. Das wird sich aber nicht mehr lohnen, da die Preise für Stromerzeugung bei Anlageninbetriebnahme 2015 extrem gefallen sind
Hast du denn für deine PV ein Gewerbe angemeldet und die Vorsteuer damals zurückbekommen?
Ja, das habe ich!
Ich bin kein Fachmann, daher würde ich sicherheitshalber deinen Steuerberater nochmal fragen.
Ich vermute, dass du die PV entweder als Privatentnahme aus dem Gewerbe rausziehen kannst und dann entsprechend der Abschreibung der PV Anlage eben für den Rest Vorsteuer an das Finanzamt abführen musst. Da du die Anlage dann als Privatmann verkaufst, kannst du dem Gegenüber keine Märchensteuer ausweisen.
Alternativ verkauft dein Gewerbe die PV. Dann musst du den "Gewinn" versteuern und kannst im Gegenzug Mehrwertsteuer ausweisen.
man kann nicht einfach das gerwerblich genutzte Anlage kostenfrei ohne Steuern zu zahlen in sein Privateigentum umwandeln! Das Finanzamt ist ja nicht blöd und akzeptiert dies nicht. Man kann auch nicht ein Fahrzeug aus Firmenvermögen in den Privatvesitz übernehen ohne die "Einnahmen" dieses Geschenkes wieder versteuern zu müssen. Der Verkauf oder die Schenkung ist in jedem mit dem Zeitwert mit dem jeweiligen Steuersatz zu versteuern
Das habe ich doch geschrieben. "entsprechend der Abschreibung der PV Anlage eben für den Rest Vorsteuer an das Finanzamt abführen musst."
Wieso soll da MwSt anfallen da die ja von dir beim Kauf bezahlt wurde? Wenn du die verkaufen willst dann versuche es bei Anbietern wie http://www.envaris.de/recycling/ die aus alte Anlagen Forschugen für die Zukunft machen.
wieso sollte er die Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen?
Ich dachte vom Finanzamt. Ist doch bei einer neuen Anlage auch so!!!
du meinst weil du ein Gewerbe angemeldet hast?
Als PV -Anlagenbetreiber hat er sicher ein Gewerbe angemeldet (gewerbliche Einnahmen aus Stromverkauf)