Geblitzt ohne Versicherungsschutz

6 Antworten

Wenn man geblitzt wird, wird der Versicherungsschutz i.d.R. nicht überprüft. Dein bisheriger Versicherer teilt aber der Zulassungsstelle mit, dass er keinen Versicherungsschutz mehr bietet. Ohne Versicherungsschutz darf Dein Auto nicht mehr auf öffentlichen Verkehrsflächen abgestellt werden und schon gar nicht auf solchen Flächen bewegt werden. Du darfst das Auto erst wieder fahren, wenn dafür Versicherungsschutz besteht und die Zulassungsstelle entsprechend informiert ist.

Nicht direkt. Die Zulassungsstelle wird sowieso über deinen nicht mehr vorhandenen Versicherungsschutz informiert. Egal ob du geblitzt wirst oder nicht.

Solltest dich aber wirklich schnellstens um eine neue Vers. kümmern oder die Karre stehen lassen. Im Unfallfalle hast du ein riesiges Problem:

  • Verstoß gegen Pflichtversicherung(-sgesetz??)
  • keiner trägt die Kosten des ggf. von dir verursachten Schadens. Sowas wird mit Personenschaden richtig richtig teuer. (und mit teuer meine ich nicht nur 1000Eur...)

Meine Versicherung lief am 31.12. aus.

Da Dir das schon lange vorher bekannt gewesen sein sollte, solltest Du Dich schleunigst um eine neue Versicherung kümmern.

Die bisherige Versicherung teilt das Erlöschen des Versicherungsschutzes der Zulassungsstelle mit, und von denen gibt es dann ein nicht besonders freundliches Schreiben, in dem die Zwangsabmeldung angedroht wird für den Fall, dass Du nicht umgehend nachweist, dass Du eine neue Versicherung hast.

Es wird bezüglich des Nummernschildes eine Halterabfrage gemacht, wem also das Fahrzeug mit dieser Nummer gehört. Wenn jedoch Deine Versicherung (von sich aus) nun "alle Hebel in Bewegung" gesetzt hat wegen des fehlenden Versicherungsschutzes, wird dies natürlich den Verkehrsbehörden sehr schnell bekannt. Und dann kann es sein, daß recht schnell jemand von dort vor Deiner Tür steht und das Fahrzeug zwangsweise still legt.

Es wird bezüglich des Nummernschildes eine Halterabfrage gemacht, wem also das Fahrzeug mit dieser Nummer gehört, und in dem Zusammenhang laufen die Fäden zusammen.

Heißt, es wird festgestellt dass am Tag des verkehrsverstoßes kein Versicherungsschutz bestand und wird automatisch weiterverfolgt wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Pech !