Geblitzt aber Fahrer verstorben?

5 Antworten

Nein , Bußgelder gehören nicht zum negativen Vermögen .

Solange sie nicht zu Lebzeiten zugestellt wurden ,erlöschen sie .

Teile der Bußgeldstelle mit , das der Fahrer am .......Verstorben ist . füge evtl. eine Kopie der Sterbeurkunde hinzu .

Mein Beileid

Nein, muss es nicht. Man kann den Brief zurückschicken mit der Bemerkung:
Empfänger verstorben, zurück an Absender.

Ich glaube wenn man die Sterbeurkunde vorlegt, hat sich das erledigt.

Mein Beileid

Mein Vater wurde auch ein paar Tage vor seinem Tod geblitzt( er war 31)
Meine Mama hat eine Kopie der Sterbeurkunde in den Briefumschlag gelegt.
Sie musste nichts bezahlen.

Muss das gezahlt werden?

Ich würde sagen: Ja - aus der Erbmasse heraus.

Ihr solltet die Situation der Bußgeldbehörde darlegen und auf eine Reaktion warten.

Lkwfahrer1003  23.12.2016, 20:22

Hallo Crack ,

Bußgelder gehören nicht zum negativen vermögen des Erblassers . Sie sind daher nicht vererbbar , sofern sie nicht vor dem Tode zugestellt werden .

Wünsch dir frohe weihnachten

Crack  23.12.2016, 20:48
@Lkwfahrer1003

Ich denke hier kann ich Dir nicht widersprechen. 😉

Es müsste zu Lebzeiten ein Bußgeldbescheid erlassen worden sein der auch Rechtskraft erlangte, diese Forderung müsste dann auch beglichen werden.

Wünsch dir frohe weihnachten

ditto...