Blitzerfoto zu schnell? Fahrzeughalter war aber nicht der Fahrer? was tun?

10 Antworten

Erstens ist der Halter verplichtet Auskunft zu geben und zweitens kriegen die das raus, wenn Du Dich drückst ermittelt die Polizei.

Mich finden die jedenfalls immer, obwohl ich alle Tricks versuche.

Zuerst bekommt der Eigentümer Post in der ihm der Vorwurf zur Last gelegt wird und er sich dazu äußern kann.Stellt er sich dumm werden weitere Ermittlungen angestellt.Kann der Fahrer nicht ermittelt werden gibt es in der Regel weitere Maßnahmen wie Fahrtenbuch führen usw.

und kann den tatsächlichen Fahrer rausfinden?

Ja, das ist möglich. Und dazu ist noch nicht einmal notwendig, die Versicherung zu befragen. Da kann man eine ganz einfache Ermittlungsmethode anwenden: Foto ausdrucken und sich in der Nachbarschaft umsehen und -hören.

wohnen in 2 verschiedenen Städten das wäre das kleinere Übel

@BVBNULL9
wohnen in 2 verschiedenen Städten

Ja, das wissen einige Deiner Nachbarn sicher auch. Und eventuell weiß sogar einer in welcher Stadt und wie der Fahrer heißt? Wenn "viel zu schnell" so richtig sehr viel zu schnell war, dann wird man sich bei der Ermittlung des Fahrers schon ein wenig Mühe geben.

Du bist doch derjenige, der mit dem Wagen seiner Ma zu schnell unterwegs war, wie? ;0P

Der Halter muss keine Auskunft über den Fahrer geben. Aber wenn der tatsächliche Fahrer aus dem näheren Umfeld des Halters kommt(Ehepartner, Sohn/Tochter etc), dauert es nicht lange den zu ermitteln: amtliche Fotos, Facebook, Überraschungsbesuche an der Haustür etc.

Diese Mühe geben sich Behörden natürlich nur, wenn es "lohnt", nicht wenn es bloß um 10€ geht...

T3Fahrer

Bußgeld 120,00 € .. Wohnen nicht in einem Haus ... aber es gibt keinerlei Auflagen wenn der tatsächliche Fahrer einfach ermittelt wird ohne das der Halter Angaben gemacht hat ?

@BVBNULL9

Sollte es nicht geben. Wenn es mehrfach vorkommt, kann es ggf. die Auflage zum Führen eines Fahrtenbuches geben.

Das mit dem unterschiedlichen Wohnort ist relativ egal, wenn nach den Kindern des Halters geschaut wird und mit etwa Facebook oder amtlichen Bildern abgeglichen wird...

Kannst versuchen es auszusitzen, wenn du die Ruhe dazu hast...

Ob 120€ reichen die Behörden zur Nachforschung zu motivieren, weiß ich nicht, könnte mir vorstellen, wenn Punkte dabei sind oder eine besondere Gefährdung vorlag, schon...

T3Fahrer

Beichte mal dem Halter.

Er soll abwarten ob ein Bußgeldbescheid erlassen wird.

Wird dieser erlassen,obwohl erkennbar ist ( Beweisfoto) das dieser gar nicht gefahren sein kann,ist er auch nicht "Täter".

In diesem Falle ist der Bußgeldbescheid einzustellen.

Hierzu kann es eines Widerspruches bedürfen,es kann auch automatisch so geschehen,wenn die Behörde nicht feststellt wer gefahren ist.

Der Halter kann aufgefordert werden,den Fahrer zu benennen.

Tut er das nicht,so kann Ihm die Führung eines Fahrtenbuches auferlegt werden,für eine Dauer von fünf Jahren.

TiP: Im ersten bekannten Fall,wird dann vom Landrat / OB das Buch nur angedroht.

Dann darf sich ein ähnlicher Vorgang aber fünf Jahre lang nicht wiederholen.