Fahren ohne Fahrerlaubnis, Roteampel übersehen?

8 Antworten

Das solltest du deiner Freundin aber dringend erzählen, sonst gibts bei einem Unfall ganz ernste Probleme mit der Versicherung und allem.

Die Ampel"blitzer" blitzen auch nicht wie ein Geschwindigkeitsmesser. Da gibts dann einfach ein paar Wochen später Post - und ein Rotverstoß ist weder günstig noch angenehm.

Es ist ja nicht zu einem Unfall gekommen. Bei einem ampelblitzer wird da das Gesicht zu erkennen sein? 

@ams2412

Jetzt nicht, aber was glaubst du wenn? Das kommt ja sicher noch häufiger vor, als Mann lässt man sich ja eher selten herumfahren - früher oder später kommts eh raus. Je nach Blitzereinstellung gibts direkt ein Foto in den Brief dazu, die Post geht aber an denjenigen, auf den das Auto zugelassen ist.

@CharaKardia

Gibt es dafür nur eine Geldstrafe oder zusätzlich einen Punkt? 

@ams2412

Punkt, Geldstrafe und Fahrverbot - je nach dem, wie lang die Ampel schon rot war.

@CharaKardia

Mir kann man aber ja keinen Punkt geben, wir würde das ablaufen? Muss das alles über den Fahrzeughalter laufen? Gibt es da keine andere Lösung, falls es wirklich soweit kommen würde?

@ams2412

Und nicht zu vergessen das du damit eine Führerscheinsperre gewonnen hättest :)

@ams2412

Das läuft alles über den Fahrzeughalter und der bekommt noch richtig Ärger, weil jemandem ohne Führerschein sein Auto überlassen hat.

Nichts kann die passieren.Hat doch keiner gemerkt..

Hallo ams2412,

wenn Du nicht geblitzt worden bist, wird wahrscheinlich Garnichts weiter passieren.

Wärst Du geblitzt worden, würde bestensfalls auf Deine Freundin als Halterhin (insofern der Sachbearbeiter nicht bemerkt, dass Halterin eine Frau und Mann war) je nachdem ob die Ampel länger oder kürzer als eine Sekunde rot war, einer der beiden folgenden Bußgeldbescheide zukommen:

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Tatbestandsnummer: 137600

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.

Ordnungswidrigkeit gem.: § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 132 BKat

Bußgeld: 90,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 1

Fahrverbot: NEIN

A - Verstoß

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Tatbestandsnummer: 137618

Tatvorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. Die Rotphase dauerte bereits länger als 1 Sekunde an.

Ordnungswidrigkeit gem. § 37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24, § 25 StVG; 132.3 BKat; § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeld: 200,00 Euro plus 28,50 Euro an Verwaltungsgebühren

Punkte: 2

Fahrverbot: JA 1 Monat

A - Verstoß

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Ist  Deine Freundin noch in der Probezeit, wird

  • sich die Probezeit um zwei Jahre verlängern
  • ein kostenpflichtiges  Aufbauseminar angeordnet.

Stolpert aber der Sachbearbeiter bei der Auswertung der Bildaufnahme darüber, dass die Halterin nicht der Fahrer gewesen ist, muss sie anstelle des Bußgeldbescheides mit einem Strafverfahren nach folgender Rechtsgrundlage rechnen:

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§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

  1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
  2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

  1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

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Deine Freundin war verpflichtet, sich davon zu überzeugen, dass Du im Besitz eines Führerscheines bist. Da sie das offensichtlich nicht getan hat, kann man ihr mindestens fahrlässiges Handeln vorwerfen.

Sie würde bei einer Verurteilung mit 2 Punkten rechnen.

Auf Dich würde logischerweise als Fahrer, der den nicht nur ohne Fahrerlaubnis unterwegs war, sondern auch noch den Rotlichtverstoß begangen hat, sowohl ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach der eben angeführten Rechtsgrundlage zukommen und natürlich auch noch der Bußgeldbescheid wegen des Rotlichtverstoßes.

Das bedeutet im Bezug auf die Punkte: 2 Punkte bei Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und zusätzlich 1 Punkt, wenn die Ampel weniger als eine Sekunde rot war und 2 Punkte, wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war.

Schöne Grüße
TheGrow

Sofern an der Ampel Kameras installiert sind, bist du am arsch. Bei uns in der Stadt und auch im Umland sind an allen größeren Kreuzungen Kameras an der Ampel.

Sofern du erwischt wirst droht dir eine saftige Geld oder Freiheitsstrafe (Fahren ohne Fahrerlaubnis).

. Deiner Freundin droht auch einiges.


Deine Freundin wird einen Anhörungsbogen kriegen in dem sie angeben muss wer gefahren ist. Deine Freundin wird auch bestraft werden, wenn sie dir das Auto überlassen hat ohne zu prüfen ob du einen Führerschein hast. Einzige Lösung hierfür: Du behauptest du hättest ihr den Autoschlüssel heimlich weggenommen, dann ist sie wenigstens aus dem Schneider.

Kann es denn sein, dass überhaupt kein schreiben kommt? Ich bin zwar über rot, aber es wurde nicht geblitzt. 

@ams2412

Ah hab ich überlesen, dann kommt wohl nichts. Dann lass dir das eine Lehre sein und sag deiner Freundin dass du keinen Führerschein hast. Fahr nie mehr mit ihrem Auto. Das war ein Schuss vor den Bug.

Wie soll denn ein schreiben kommen, wenn du nicht geblitzt wurdest?

@Daniel26B

Ich bin mir einfach nur sehr verunsichert und habe ziemliche Angst, dass da aus irgendwelchen Gründen doch was kommen mag. 

@ams2412

Zumindest hier sind Schwarzblitzer an der Ampel üblich, hier blitzt nur noch ein stationärer Blitzer richtig, alle anderen sieht man nicht. Die Chance mag aber je nach Wohnort tatsächlich sehr gering sein.