Gebäudeversicherung - Eigenleistung abzüglich Selbstbehalt?
Hallo! Nach einem Wasserschaden wurde ein Teil der Arbeiten auf Rechnung mit der Versicherung mit 10 % SB abgerechnet. Der Rest wurde in Eigenleistung erbracht. Die eingereichten Angebote werden mit 70% erstattet. Jetzt hat die Versicherung aber noch einmal 10% SB von den 70% abgezogen. Ist das Rechtens?
5 Antworten
Wenn ein Selbstbehalt von 10 % vereinbart ist, werden vom Gesamtschaden diese 10 % abgezogen.
Hast du in der Police einen SB von 10 % vereinbart?
Dann musst du natürlich diese 10 % vom GESAMTSCHADEN tragen. Dafür zahlst du ja auch weniger Prämie oder der Versicherer hätte das Risiko abgelehnt.
Klar, denn es sind ja offensichtlich 10% SB vereinbart. Die werden immer von der zu regulierenden Summe abgezogen.
Wenn du eine derart katastrophale* SB-Regel unterzeichnet hast: JA, natürlich ist das korrekt.
*10% Abzug im Totalschadenfall können unangenehm viel €€ sein...
Ich habe oft genug "Sanierungsaufträge" bekommen, wenn der VN dachte, er könnte seine Installation - Meter für Meter - auf Kosten der Versicherung erneuern lassen. Dann ist die Alternative SB (auch schon mal 3.000 €) oder Kündigung des Vertrages.
Es kann ohne weiteres sein, dass er zu dieser Akzeptanz "gezwungen" war, wenn das Schadensaufkommen zu hoch war, hätte der Vertrag auch gekündigt werden können.
Berechne der Versicherung doch mal die "Eigenleistungen"
10% SB auf alles ist häufig zu finden bei Allgefahren-Policen in VGV und HRV. Ob eine Allgefahrendeckung für den Standardnutzer zwingend erforderlich ist, bleibt natürlich fraglich.
Die SB einer VGV sollte sich eigentlich auf die Elementargefahren beschränken...