Wer erstattet mir Selbstbeteiligung der Gebäudeversicherung bei Wasserschaden in Eigentumswohnung?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hi, derjenige welcher den Versicherungsvertrag abgeschlossen hat. Derjenige hätte auch ohne SB abschließen können, wäre halt eine teurere Prämie geworden. Ob dieser sich die 300 Euro vom Verursacher holt, braucht nicht Dein Problem zu sein.

woher nimmst du dieses Wissen??? Wenn das Gebäude mit vielen SChäden behaftet ist können die ET froh sein überhaupt eine Versicherung zu bekommen. Weiterhin handelt der Verwalter für die ET und wird wohl auch den Auftrag haben, den Vertrag so abzuschließen. du machst es dir etwas einfach.

@Tabaluga1961

Danke für deine Antwort. Aber wir wussten nicht, dass die Hausverwaltung (Ehefrau des Hausbauers!) eine Gebäudeversicherung mit SB abgeschlossen hat. Davon war nie die Rede. Man lernt nie aus!

@Tabaluga1961

Ja, richtig. Nicht der Verwalter wird die SB bezahlen, sondern der Eigentümer. Dass die Gebäudeversicherung überhaupt bezahlt hat, weist daraufhin, dass ein Mangel am Haus (dessen Leitungen) vorgelegen hat. Wäre es fahrlässig vom Mieter verursacht worden, müsste er, bzw. dessen Haftpflicht dafür aufkommen. Eine Versicherung mit SB abzuschließen, ist ein kalkuliertes Risiko. Man vertraut drauf, es wird schon nichts passieren. Und wenn das Gebäude mit vielen Schäden behaftet ist, sollte man sie reparieren.

@tschocar71

Danke! Meinst du, ich kann die SB bei der Hausverwaltung anfordern (auf eine freiwillige Überweisung warte ich bei unserer Hausverwalterin wahrscheinlich bis Weihnachten 2015) und die Hausverwaltung kann die SB dann beim Verursacher "eintreiben". Oder muss ich mich direkt an den Verursacher wenden? Ein echt komplizierter Fall. Ich denke, ich werde mich erst mal an die Hausverwaltung wenden.

Da kann aber etwas nicht stimmen. Wenn es denn eine WEG ist und die Verwalterin (nicht Hausverwalterin) den Auftrag hatte eine VGV mit SB abzuschließen, bezahlt doch auch die WEG die SB und natürlich auch die ganze Rechnung und natürlich besorgt sich die WEG die Kostenanschläge und ordnet alles mit der Versicherung. Unglaublich für mich, daß eine "fremde Versicherung" hier mit einem einzelnen ET etwas ordnet, der weder Vertragspartner ist noch die Beiträge bezahlt hat, und auch noch am Verwalter vorbei! Dem Laden gehören die Ohren geschäuert. Natürlich gehören diese Kosten und Lasten incl. Erstattung durch die Versicherung zudem komplett in die Jahresabrechnung, so jedenfalls der BGH.

Danke für die Antwort! Wir bezahlen natürlich die Beiträge für die Gebäudeversicherung, wussten aber nicht, welche Versicherung die Hausverwaltung abgeschlosssen hat. Hier läuft so einiges schief. Die Hausverwaltung kassiert nur jährlich ab, macht aber absolut nichts! Ständig muss man anrufen, aber man wird immer nur vertröstet und es geschieht nichts. Ich habe die Wohnung gekauft, und gedacht, wunderbar, alle Kosten geteilt durch 3, prima. Aber dass man noch nicht mal einen Nagel außen in die Wand hauen kann, ohne zwei andere Parteien zu fragen (mal als Beispiel), das war mir nicht bewusst. Und mich mit den ganzen Beschlüssen rumzuschlagen, dafür ist mir die Zeit auch zu schade. Deshalb werde ich mich über kurz oder lang wohl von dieser Wohnung "trennen".

@Ichweissnixmehr

Da kann aber etwas nicht stimmen. Die Versicherungsnachweise sind der finanzierenden Bank vorzulegen und das machen nun einmal die Käufer. Also bitte! Es sollte auch keine Hausververwaltung geben, denn es wird ja kein Haus verwaltet. Es wird einen Verwalter geben und der vertritt die WEG und was der machen darf oder nicht, steht im Gesetz bzw. in seinem Vertrag und beides kennt auch der Käufer. Und soweit kommt es noch, durch drei! Seit wann bezahlen die anderen für Wasser und Wärme mit? Jeder bezahlt doch nur seinen Anteil und gut ist, oder?

Das die HV einen günstigeren Tarif gewählt hat, und somit Kosten für alle Eigentümer spart, wird die SB von den Rücklagen getragen.

(Wenn die SB so gering ist, werdet Ihr noch nicht viele Schäden gehabt haben. Manchmal liegt der SB auch bei 4000 €. Aber bei manchen Häusern ist es schwer, überhaupt noch eine GebV zu erhalten!)

Danke für die schnelle Antwort! Wenn die Selbstbeteiligung aus den Rücklagen getragen würde, fände ich das nicht gerecht, weil ich dann den von einer anderen Partei in meiner Wohnung verursachten Schaden ja selbst mitbezahlen würde (da die Rücklagen ja auch zu 1/3 von mir eingezahlt sind). Übrigens hat der Verursacher noch nicht mal eine Privathaftpfllicht, so dass meine eigene Hausratversicherung den von ihm angerichteten Schaden (Bett, Matratze usw.) zahlen musste. Ich hoffe, dass meine Hausrat sich diese Beträge bei dem Verursache zurückholt !

@Ichweissnixmehr

Dafür ist deine Hausrat aber da. Ob sie das Geld später einfordert ist ihr Sache.

Beschliesst auf der nächsten EVersammlung, den Tarif der Versicherung anzupassen! Sofern die Versicherung das nich ausschließt, könnt ihr das problemlos tun!

@IGEL999

Für zahlungen aus der Rücklage braucht es schon einen Beschluss - gell

@Ichweissnixmehr

Wie? Dafür ist doch die eigene Hausrat auch zuständig? Wenn du oben wohnst und dein Heizkörper rostet durch und setzt die Hütte unter Wasser, willst Du doch auch nicht bezahlen und mußt auch in Deutschland nicht bezahlen, so jedenfalls die gesetzlichen Vorgaben. Und die Haftpflicht, wenn sie denn da wäre, ordnet auch solche Fälle nicht. Warum auch?

@schleudermaxe

Was hat die Hausrat mit dem Gebäudeschaden und der Selbstbeteiligung zu tun?

@schleudermaxe

Normalerweise hätte die Privathaftpflicht des über mir wohnenden Verursachers den Schaden getragen, aber da er keine Versicherung hat, muss meine Hausrat das übernehmen. Ich finde das halt nicht gerecht, nur weil dieser Heini zu geizig ist, ne Versicherung abzuschließen, und ich halt versichert bin, ist meine Versicherung anstatt seine zuständig. Merkwürdige Verfahrensweise.

@IGEL999

Meine Hausrat hat den Schaden am Mobiliar (Bett, Matratze usw.) übernommen, da der Verusacher keine Privathaftpflicht hatte. Die Gebäudeversicherung, die mit Selbstbeteiligung von der Hausverwaltung abgeschlossen wurde, trägt den Schaden an den Wänden (Streich- und Tapezierarbeiten pp.).

Aus meiner Sicht die Hausverwaltung. Diese kann dann gegebenenfalls den Verursacher in Regress nehmen.

tja - du siehst alle schießen auf den Hausverwalter, obwohl nicht alle Fakten genannt werden. Jeder normale Hausverwalter würde die Versicherung ohne SB abschließen. Wenn allerdings so viele Schäden vorhanden sind zwingt die Versicherung zum SB.

Nur du weißt was Fakt ist, daher behandle die Antworten dementsprechend.

Sorry - eine bessere Antwort kann ich dir nicht geben. Jede Antwort ist nur so gut wie die Frage.