Gebäude steht auf Ackerland - wer kann mir helfen?

2 Antworten

Solche Fälle sind gar nicht so selten; wenn das Gebäude zum Zeitpunkt der Errichtung nach damaligem Recht formal korrekt genehmigt und gebaut wurde, ändert eine spätere Rechtsänderung am rechtmäßigen Status diesbezüglich per se nichts (Bestandsschutz). Die eigentliche Frage wäre, ob die spätere Umwandlung in ETW genehmigt respektive offiziell beantragt wurde - und ob dies mit geltendem Recht konform ging. Wenn jeder Eigentümer einen separaten Grundsteuerbescheid erhält, wäre die Wahrscheinlichkeit dafür zumindest sehr hoch. Falls nicht, tja..

Die Gemeinde könnte eine Außenbereichssatzung erlassen haben oder zur nachträglichen Legalisierung, sollte keine Baugenehmigung vorliegen, noch erlassen.