Gebäude Einsturzgefahr Kennzeichnen.
Hallo,
Folgende Situation:
Auf dem Anwesen meiner Eltern stand eine alte Scheune mit angebautem "Holzschuppen" (Hat ein Ziegeldach, das Teil ist wirklich SEHR groß.. Hat die Höhe eines Hauses). Die nebenstehende Scheune wurde abgerissen und dieser gigantische Schuppen steht jetzt frei.
Beim Abriss wurde der Schuppen auf einer Seite massiv beschädigt und ist jetzt einsturzgefährdet. Es wurden provisorisch ein paar Baustützen angebracht. In 3 Wochen beginnt eine Zimmerei dann die Reparaturen am Objekt.
Und da ist jetzt mein Problem: Wie soll ich dieses Gebäude nun ordnungsgemäß absperren? Wie gesagt, bei der Größe besteht immer die Gefahr tödlich darunter begraben oder von einem Ziegel erschlagen zu werden.
Mir wurde gesagt man könne das Gebäude wohl kaum 3 Wochen so stehen lassen ohne sich Strafbar zu machen.
Reicht hier Absperrband und ein warnendes Schild um sich rechtlich abzusichern?
Mit freundlichen Grüßen, askking332
3 Antworten
Nein Flatterband ist keine ausreichende Sicherung. Siehe http://www.bgbau-medien.de/bau/baustverk/6.htm#625
Die Absicherung muss erfolgen indem eine ausreichend große Fläche um das Objekt mit einem Zaun (Bauzaun) abgesperrt wird. Das solltest du nicht auf die leichte Schulter nehmen, bei Schäden haftest du.
Frag auf der Baubehörde nach, die können dir da sicher Auskunft geben.
Benutze absperrband und mehrere Schilder mit dem deutlichen text " Vorsicht Einsturz Gefahr, oder betreten auf eigene Gefahr .