Sind Schäden an der Regenrinne der Gebäudeversicherung zu melden?

1 Antwort

Ein Versicherungsschaden wäre es nur, wenn durch Sturm der Schaden verursacht worden wäre. Dafür hätten Sie -als Versicherungsnehmer - die Beweislast und Darlegungspflicht.

Am besten Sie buchen die Schadenbehebung als Instandsetzungsmaßnahme. Vielleicht bitten Sie die freiwillige Feuerwehr den Kleinschaden zu beheben und spenden den Jungs einen großen kühlen Trank :-)