ist das betreten von leerstehenden Gebäuden verboten?

14 Antworten

die Strafe ist zB irgendwo einbrechen und das Genick brechen und das geschieht sehr schnell bei Häuser, die offen stehen und der Witterung ausgesetzt sind. Nebenbei ist es Hausfriedensbruch, auch wenn das Haus leer steht.

ja, das ist und bleibt verboten, denn das ist hausfriedensbruch (§123 stgb). denn auch wenn die häuser leerstehen, so gehören sie immer noch jemanden. und bevor ihr nicht dessen erlaubnis habt, auf das gelände zu dürfen, ist das eben betreten von fremden grundstücken und somit hausfriedensbruch, was bestraft werden kann. allerdings ist das öffentlcihe interesse wohl so gering, das diese tat in dem fall nur auf antrag des eigentümers verfolgt wrden würde, würde euch jemadn anderes erwischen und euch anzeigen, würde das bestimmt eingestllt werden, und von der polizei gäbe es sicherlich einen gewaltigen anpfif. aber trotzdem, es ist und bleibt verboten. wenn ihr das also in zukunft weiter macht, dann 11. gebot: lasst euch nicht erwischen und passt auf, das euch nichts passiert.

an sich ist es verboten, das ist hausfriedensbruch.

auch wenn man sieht, das ein tor offen steht und der eigentümer kein interesse an dem grudnstück und gebäuden hat.

ausserdem kann es sein, das ihr dort verunglückt oder auch mit schädlichen stoofen in kontakt kommt.

auf der anderen seite ist es aber toll, wenn ihr zusätzlich recherchiert, welche geschichte die gebäude haben und vielleiht auch den zustand fotografie.

ich persönlich schau mir so gern so etwas an, aber betrete die grundstücke nciht.

meist wenn man googelt, findet man bilder in foren, wo sich leute speziell mit lost places beschäftigen.

vielleicht findest du bei euch in der nähe leute, die euch mitnehmen und euch erzählen, worauf hier ahctne solltet

Ja, das fällt unter Hausfriedensbruch. Allerdings gibt es seit einigen Jahren so einen Trend "Urban Exploring", da geht es darum, so alte Gebäude zu betreten, Fotos zu machen und so, aber weil es schon viele geschafft haben wird es wohl kaum kontrolliert. Passt nur auf, dass es nicht einsturzgefährdet ist. Ansonsten viel Glück, dass ihr nicht erwischt werdet ;-) Ich sage damit nicht, dass ihr es tun SOLLT, aber wenn ihr es unbedingt wollt...

KEine Ahnung was für eine strafe darauf steht. jedenfalls ist es verboten. zw unbefugtes betretenAuch wenn die Gebäude unverschlossen sind. Sie bzw das was drin ist gehören jemand. Das wäre dann Plünderung bzw unbefugtes Betreten. Und beides ist verboten.