Gastherme nicht gewartet. Schornsteinfeger mitteilen?
Hallo, meine Gastherme für Warmwasser wurde das letzte mal 2012 überprüft, der Sticker ist der letzte, davor 2006 und 2008. Mein Vermieter weiß über den Zustand der Therme, aber hat bisher nichts unternommen um diese zu modernisieren oder zu warten. Sollte ich einfach direkt den Schornsteinfeger anrufen und fragen, warum diese nicht gewartet wurde? Der zuständige Betrieb steht ja drauf...
Achja, in der Seriennummer steht zu Beginn "84", ist dass das Baujahr dieser Therme?
5 Antworten
Es gibt keine Pflicht zur Wartung.
Der Vermieter hat allenfalls dafür zu sorgen, dass sie funktioniert, dass keine Fehler vorliegen, keine technischen Defekte für Gefahr sorgen und dass die Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.
Wird eine Therme nicht gewartet, wird sie irgendwann einfach mal den Geist aufgeben oder sie erfüllt die Grenzwerte der Emissionen nicht mehr
und muss stillgelegt werden.
All das ist ziemlich ärgerlich für den Mieter, der mit den unmittelbaren Konsequenzen leben muss.
Aber schau doch mal in den Mietvertrag: Wenn da drin steht, dass sich der Mieter eigenständig um die Wartung "seiner" Therme kümmern muss oder dass die Kosten der Wartung auf den Mieter umgelegt werden, wäre es schon sehr sinnvoll, mal dafür zu sorgen, dass auch gewartet wird.
Dazu kannst Du durchaus den Schornsteinfeger ansprechen, der die Wartung dann entweder selbst durchführt oder Dir empfiehlt einen Heizungsbauer damit zu beauftragen.
Zur Sicherheit kannst Du dem Vermieter Bescheid sagen, dass Du die Wartung beim Kaminkehrer oder Firma xy in Auftrag geben wirst.
Was steht denn in deinem Mietvertrag-wer ist zuständig für die Wartung ?
Bist du selber zuständig,dann liegt es an dir,das die Wartung nicht regelmäßig durchgeführt wurde...liegt es an ihm,würde ich mich mal beim Mieterschutzbund anrufen.Es ist grob fahrlässig,eine Gastherme nicht regelmäßig zu warten.
@ anitari ist mir zuvor gekommen...wollte noch anfügen,das eine Wartung von einem Installateur ausgeführt werden muss.Der Schornsteinfegern macht nur die Enduntersuchung/Abgasmessung
Es ist nicht Sache und Anliegen des Schornsteinfegers die gesetzlich vorgeschriebene Wartung von Gasthermen zu überwachen. Deshalb wird er sich wohl möglich nicht darum kümmern, wenn du ihn informierst.
Du kannst die regelmäßige Wartung beim Wohung Eigentümer einfordern weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist. Ich würde ihn freundlich darauf hinweisen und ihn bitten, für eine jährliche Wartung zu sorgen. Ansonsten müsstest du ihn dann regelmäßig ermahnen.
Ja, da hast du recht. Die Publikationen zu diesem Thema erwecken häufig den Eindruck, es gäbe eine strafrechtliche Gesetzes Vorgabe.
Was hat der Schornsteinfeger mit der Wartung zu tun?
Nichts!
Für die Wartung ist eine Heizungsfachfirma zuständig bzw. muß diese vom Betreiber/Eigentümer der Anlage beauftragt werden.
Naja weil dort eben ein Schornsteinfeger Betrieb dran steht, der auch die vorigen Wartungen unternommen hat. Habe die Information ja nicht umsonst hinzugefügt!
Der Schornsteinfeger macht keine Wartung, sondern die Emissionsmessung. Wenn man so will die ASU.
Wartung macht eine Heizungsfachfirma.
Hat der Schornsteinfeger bemängelt das die letzte Wartung schon einige Zeit her ist, informiere den Vermieter darüber.
Natürlich kann man auch Schornsteinfeger mit der Wartung beauftragen. Aber es gibt keine Pflicht zu einer Wartung.
Der Aufkleber dürfte allenfall als Werbung zu verstehen sein.
Du kannst die Therme auch selbst warten lassen!
Eine gesetzliche vorgeschriebene Wartung gibt es nicht.
Einzig die Emissionsmessung ist vorgeschrieben.