Gasleitung beschädigt. Welche Versicherung?

4 Antworten

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Das ist Sache der Privathaftpflicht, dafür hat man sie ja.

Leonidas74 
Fragesteller
 07.09.2010, 11:46

thx

Wenn er das aus Gefälligkeit für jemand anderen gemacht hat, zahlt das die Haftpflichtversicherung des "Auftraggebers" Seine eigene zahlt das nur, wenn er für sich selbst tätig war.

im nachhinein schlecht zu sagen,da ja ein schaden umgehend gemeldet werden solte,um dann zu wissen wie weiter zu verfahren ist,schaden schon gemeldet? so schnell wie möglich nachholen.!!!

Leonidas74 
Fragesteller
 07.09.2010, 11:23

Das war gestern,wollt ich gleich noch anrufen.

Das ist ein klarer Fall für die Privathaftpflichtversicherung, wenn: Schwiegervater auf seinem Grundstück gearbeitet hat und nicht etwa aus Gefälligkeit oder gegen Bezahlung auf einem (für ihn) fremden Grundstück.