garten auf pachtgrund?

3 Antworten

Viel Geschichte

  • Hat dein Vorpächter die Pachtsache gekündigt und zurückgegeben ?
  • Hat dir der Verpächter die Pachtsache Übergeben
  • Hast du die Pachtsache in Besitzt genommen.

Dann bist du Pächter, dazu braucht man keinen schriftlichen 
"Pachtvertrag". Es gilt der mündliche. Jetzt müsste der Verpächter den
Pachtvertrag kündigen wenn er was anderes will. Kann er aber auch
machen....da du der "Nachpächter" bist gelten wohl die Bedingungen des alten Vertargs

Du wirst auf dem Gartenhaus sitzen bleiben, kannst es
abbauen oder muss es abreisen wenn der Vertrag ausläuft. Es sei denn
der Vorpächter wusste bereits das die Pacht enden wird und hat dir das
"Arglistig" verschwiegen. Dann haftet er.

Besser wäre es gewesen, das Haus erst zu kaufen wenn man den Garten besitzt.

sehr verworren und schlechte Reihenfolge

du hast ohne Pachtvertrag keine Rechte. Läuft zeitmäßig noch der Pachtvertrag des Verkäufers des Gartenhauses kannst du die Parzelle (bei Entrichtung des Pachtzinses nutzen, ist die Zeit um stehst du im nichts

a) du hast ein Gartenhaus auf fremden Grund gekauft, kommt es zu keinem Pachtvertrag mit der Eigentümerin (Stadt) kann diese dich auffordern das Gartenhäuschen zu entfernen (und das auf deine Kosten) - Folge mindestens für dich Kaufpreisverlust zzgl. Entsorgungsgebühr

b) wenn du dein Gartenhaus retten willst (ggf. verkauf an Dritten) musst du einen Pachtvertrag haben, so lange die Laufzeit deines Pachtvertrags läuft, hat die Stadt dir die Nutzung der Parzelle zu überlassen (du kannst dann da feiern dich erholen)

also macht es Sinn zu einem einigermaßen akzeptablen Pachtzins einen Pachtvertrag mit der Stadt zu schließen (hast du einen Pachtvertrag mit der Stadt und sagen wir für 10 Jahre und (beachte auch Kündigungsfristen) und will die Stadt zwischendurch die Parzelle anders nutzen (dann kannst du einer Vertragsauflösung dann zustimmen wenn dich die Stadt mit den Kosten des Gartenhauses (dein Verlust ) entschädigt -

Wichtig: Ist der alte Pachtvertrag abgelaufen (des Vorbesitzers) und plant die Stadt dort eine Bebauung oder sonstiges ist dein Gartenhaus wertlos, du must es abreißen, niemand würd dir Geld geben weil er nicht weiß wieviele Tage er das Gartenhaus nutzen kann, zudem kommt ein Pachtvertrag zwischen Stadt und Drittem (anderer Person) zustande, darfst du dein Gartenhaus nicht betreten

Merke ; nur als Pächter mit gültigem Pachtvertrag mit der Eigentümerin hast du ein Anrecht auf Nutzung der Parzelle (und des Gartenhauses) und nur wenn du einen solchen Vertrag hast, kannst du auch dein Gartenhaus an anderen Interessenten verkaufen

Merke: ein Vertrag ist ein Vertrag und die Stadt entscheidet mit wem sie einen Pachtvertrag schließt, niemals kannst du ohne Pachtvertrag dein Gartenhaus mit dem Hinweis die Stadt könnte Pachtvertrag schließen verkaufen (weil die Stadt im Pachtvertrag ihren Willen zur Verpachtung ausspricht - und du bist nicht die Stadt !)

PrinzEugen3  21.02.2017, 16:28

du musst natürlcih in den Verhandlungen zusehen, dass du einen moderaten Pachtzins kriesgst (der wird vermutlich höher als 15 cent/qm sein aber 61 cent/qm ist ja Wucher ( würde ich so in Gesprächen mit Stadt nicht benutzen) aber sagen - Pachten würde ich gern aber vier mal ist ja kaum machbar

nimm die Verhandlungen auf , Laufzeit und Pachtzins sind für dich interessant (beides gibt Möglichkeit ggf. die Parzelle zu nutzen oder einen dritten für Pachtvertrag (Änderung auf Dritten) und für Entschädigung Gartenhaus zu gewinnen

ist der Preis nach wie vor (von der Stadt) zu hoch - dann musst du überlegen womit du weniger verlierst (15 c/ 61 c : per Jahr 375 Euro bis 1550 Euro !)

also muss ich nun trotzdem zahlenund wenn ja den preis nach mündlicher absprache also 15 cent oder neuen den ich jetzt erst erfahren habe mit 61 cent,das wäre 1400 euro?