muß ich mein gartenhaus abreißen?
Hallo!!! Ich habe ein Gartenhaus das seit 28 jahren steht, jetzt will die Stadt dieses abreißen ,dieses gartenhaus steht mitten in der prärie auf unserem Grundstück ringsherum nur felder . Jetzt bekamen wir nachbarn die 3 riesige Baucontainer auf das Grundstück nebenan stellten. Daraufhin wurde die Stadt aufmerksam. Unser Haus war die ganzen Jahre geduldet ( auch ohne Genehmigung) Jetzt bekam ich einen Brief Zitat.: durch die Ortsbesichtigung wurde festgestellt das die Baumaßnahme ausgeführt wurde , ohne der gem. § 60 der Landesbauordnung Art.1 des GesetzesNr. 1544 zur Neuordnung des Saarländischen Bauordnungs- und bauberufsrechtes vom 18. Febr. 2004 in der zeit geltenden Fassung erforderlichen Verfassungspflicht nachgekommen zu sein Sowie eine Prüfung der baurechtlichen Zulässigkeit der Maßnahme ohne Bauvorlage erfolgen konnte , ist davon auszugehen, dass eine Genehmigung wegen materiell - rechtlicher Unzulässigkeit nicht erteilt werden kann , und das darüber hinaus voraussichtlich eine Gebührenpflichtige Beseitigungsanordnung zu erlassen ist Zitat Ende
Muß ich es wirklich abreissen oder gibt es vielleicht eine andere möglichkeit ??? Wer kennt sich da aus???? Danke im voraus für die Antworten!!!!
10 Antworten

Hat dein Gartenhaus ein Fundament? Wenn ja, hättest du eine Baugenehmigung beantragen müssen. Einzige Möglichkeit, die du hast ist, beim Bauamt vorsprechen und um eine Ausnahmegenehmigung und evtl. nachträgliche Baugenehmigung zu bekommen. Wenn der Bebauungsplan für dieses Gebiet aber keine Bebauung vorsieht, hast du schlechtere Karten. Denn kaum eine Gemeinde wird deshalb einen B-Plan ändern (ziemlich teurer Spaß).

Ich gehe jetzt davon aus, dass es sich um ein Wochenendhaus im Aussenbereich handelt. Dieses beeinträchtigt regelmäßig die öffentlichen Belange - wie es so schön heisst - (Bewahrung der Eigenart der Landschaft) und ist somit bauplanungsrechtlich unzulässig; es gibt auch bei einer langjährigen Duldung keinen Bestandsschutz; ich kann mir nicht vorstellen, dass das Landratsamt/Stadt eine Áusnahme machen wird, da dies einen Präzidenzfall schaffen würde.

Geh zum Schmied, aber nicht zum Schmiedchen und bespreche die Angelegenheit in Ruhe. Gebenenfalls bitte um 2 Jahre Aufschub mit einer vernünftigen Begründung. Sage aber nicht, dass das Gebäude 28 Jahre besteht. Gib paar Jahre weniger an. Vielleicht denkt die Behörde in 2 Jahre nicht mehr dran. Und wenn nicht, hast Du die 30 Jahre voll.

Mit anderen Worten, Du hast vor ca. 28 Jahren einen lupenreinen Schwarzbau mitten in der Landschaft und somit außerhalb jedes Baulandes errichtet, der bislang nicht aufgefallen ist. Die Beseitigungsanordnung ist juristisch vermutlich korrekt; allenfalls könntest Du gerichtlich versuchen, gegen die Beseitigungsanordnung Widerspruch einzulegen mit der Begründung, dass alleine aufgrund der langen Duldung der Abriss eine unbillige Härte darstellen würde. Sehr aussichtsreich ist das aber nicht; sollte die Gemeinde Dir keine Ausnahmegenehmigung erteilen (was im Aussenbereich praktisch nie der Fall ist, um keine Präzedenzfälle zu schaffen), muss das Gartenhaus weg.

du kannst dich immernoch auf das gewohnheitsrecht beziehen...
das vor einigen jahren in einem düsseldorfer kleingartenverein funktioniert, der seit den 70ern existiert und wo damals wie wild schwarz gebaut wurde...

da das gebäude 28 jahre alt ist (1980 gebaut), und die regelung, auf die sich das schreiben stützt, von 2004 ist kann sich diese regelung nicht auf 1980 stützen und somit kann man von gewohnheitsrecht sprechen, da das haus schon so lange steht... jetzt kommt es natürlich noch auf die feinheiten an, wie das haus gebaut ist...
Nein, nein! Die schlechte Angewohnheit im Außenbereich eine Gebäude ohne Genehmigung zu errichten, gibt kein Gewohnheitsrecht!- Es bleibt vielmehr eine schlechte Angewohnheit.