Garagen-Instandsetzung von der Einkommensteuer absetzbar?

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Ja, die Kosten für die Instandsetzung sind steuerlich absetzbar.

Problematischer wird es, wenn die Instandsetzung aus der Rücklage der WEG bezahlt wird, weil die Finanzämter die WEG-Novelle aus dem Jahre 2007 noch immer ignorieren.

Denn mit der WEG-Novelle wurde die Rücklage zum Vermögen des teilrechtsfähigen Verbandes der Wohnungseigentümergemeinschaft gesetzlich verankert. Damit wäre ein Abfluss, wie das bei einer Instandsetzung der Fall ist, keine Investition des einzelnen Eigentümers mehr und dürfte steuerlich nicht geltend gemacht werden. Das Finanzamt erkennt dennoch (in völliger Ignoranz der WEG-Novelle) den Abfluss aus der Rücklage als Werbungskosten an. Das haarsträubende daran ist, dass man etwas steuerlich geltend machen, was man selbst gar nicht bezahlt hat.