Garage steht nicht im Mietvertrag und soll jetzt Selbstgenutzt werden?

9 Antworten

die Mieter wurden vom Verkäufer bereits fristgerecht gekündigt

Das ist unzulässig, § 566 BGB: Kauf bricht nicht Miete. Diese Kündigungen sind unwirksam!

...da wir das Haus selbst komplett nutzen müssen.

Dann müsst Ihr kündigen, sobald ihr im Grundbuch als Eigentümer eingetragen seid.

Nun wollen/müssen wir die komplette Garage selber nutzen um unsere Fahrzeuge dort unterzustellen. Müssen wir kündigen? - Es gibt ja keinen Vertrag

Selbstverständlich gibt es einen Vertrag: Die Mieter nutzen die Garage und zahlen Miete - spätestens dadurch kommt ein wirksamer Vertrag zustande. Also müsst ihr den kündigen - aber auch das erst, wenn ihr Eigentümer seid.

Mats1908 
Fragesteller
 26.10.2015, 14:33

Eigentümer sind wir bereits.

DarthMario72  26.10.2015, 15:15
@Mats1908

Habt Ihr eine Kündigung geschrieben? Wenn nicht, dann los.

... da kann also etwas nicht stimmen. ... der alte Vermieter kann nicht kündigen, so lese ich die Literatur. ... und Vereinbarungen über die Nutzung der Garage muß es geben, warum sonst sollten die Nutzer bezahlen?

... immerhin hab ihr einmal 40 Euro erhalten. Die habt ihr abkassiert. Also würde ich den Mieter anrufen und freundlich fragen, was damit ist. Ausserdem ihm mitteilen, dass du die Garage brauchst und selbst nutzen willst. Mal schauen was er sagt. 

Kann sein, er sagt: DAS ist MEINE Garage, die hab ich gebaut ! 

kann sein er sagt, kein Problem, dann fahr ich mein Auto raus

kann sein, er redet gar nicht mit dir, dann wird es unangenehm 

ich würde das Gespräch suchen ... sehr freundlich sein ... mit Honig fängst du den Bären .. 

rechtens ist hier wohl kaum was, das klingt nach Arbeitsbeschaffungsprogramm für einen Juristen. Besser ist da das Bauchgefühl mit Fingerspitzengefühl.

Mats1908 
Fragesteller
 26.10.2015, 08:01

Da der Mieter wenig freundlich gestimmt ist, da er gekündigt wurde, ist da mit Honig leider nicht mehr viel.

Ja, der Mieter hat für die 40€ ja auch den Monat die Garage genutzt.Solange noch Umbauarbeiten stattfinden und wir noch nicht selbst im Haus wohnen geht das ja.

anitari  26.10.2015, 08:44
@Mats1908

Noch mal die Frage, steht Ihr schon als Eigentümer im Grundbuch?

Wir haben ein Zweifamilienhaus gekauft, die Mieter wurden vom Verkäufer bereits fristgerecht gekündigt, da wir das Haus selbst komplett nutzen müssen.

Diese Kündigung ist schlicht unwirksam. Wenn jemand dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen kann seid Ihr es. Und das frühestens wenn Ihr als rechtmäßige Eigentümer im Grundbuch eingetragen seid.

Müssen wir kündigen? - Es gibt ja keinen Vertrag

Doch, einen wirksamen mündlichen, der allerdings in Schriftform gekündigt werden muß. Gesetzliche Frist auch hier 3 Monate.

Mats1908 
Fragesteller
 26.10.2015, 07:59

Dem Mieter wurde wegen Verkauf gekündigt, nicht wegen Eigenbedarf. Wir haben das Haus ja nur unter diesem umstand gekauft, da wir es in kompletter Größen benötigen. Die Kündigungsfrist beträgt auch 9 Monate, da der Mieter schon eine Weile dort wohnt.

anitari  26.10.2015, 08:02
@Mats1908

Dem Mieter wurde wegen Verkauf gekündigt, 

Auch das ist unzulässig. Hat sicher Mieter denn schon mal zu der Kündigung geäußert oder angedeutet ob und wann er auszieht?

peterobm  26.10.2015, 08:03
@Mats1908

da müsst ihr durch, der Verkäufer kann nicht kündigen, nicht wegen Verkauf. Ihr könnt unter Einhaltung der Fristen mit begründetem Eigenbedarf kündigen. Die Fristen richten sich nach der Wohndauer.

Mats1908 
Fragesteller
 26.10.2015, 08:04
@anitari

Angeblich sucht er was neues. Nachbarn berichten, er will nicht ausziehen

anitari  26.10.2015, 08:06
@Mats1908

Dann solltet Ihr dem Mieter, sofern Ihr denn schon als Eigentümer im Grundbuch steht, schnellstens selbst kündigen. Am besten mit Hilfe eines Fachanwaltes für Mietrecht.

Mignon1  26.10.2015, 08:08
@Mats1908

Der Verkauf ist kein Kündigungsgrund! Entweder hat dich der Verkäufer vorsätzlich getäuscht, damit du den Kaufvertrag möglichst schnell unterzeichnest oder er wußte es nicht besser.

KaeteK  26.10.2015, 08:09
@Mats1908

Dann werdet ihr erst mal warten müssen, bis ihr im Grundbuch eingetragen seid und dann könnte ihr auf Eigenbedarf kündigen. Da hat euch der Verkäufer einen Bären aufgebunden - ob absichtlich oder unwissentlich, kann ich nicht beurteilen. lg

KevinErdogan  26.10.2015, 08:11
@Mignon1

man, es ist ein 2 famhaus, wenn der mieter da nur mit dem vermieter wohnte, ist eine grundlose kündigung möglich

anitari  26.10.2015, 08:16
@KevinErdogan

man, es ist ein 2 famhaus, wenn der mieter da nur mit dem vermieter wohnte, ist eine grundlose kündigung möglich

Aber mit eine K-Frist von 12 statt 9 Monaten.

schleudermaxe  26.10.2015, 08:23
@Mats1908

.. das würde ich bei so einer Vorgehensweise auch nicht!

KevinErdogan  26.10.2015, 08:23
@anitari

nicht unbedingt, er schreibt keinen zeitraum, woher weißt du, dass es nicht einfach 6+3 sind, er schreibt nur 9 monate

aber es wird nicht passen, die ganze frage klingt nicht danach

Joergi666  26.10.2015, 08:27
@anitari

Sollte der ehemalige Besitzer schon ausgezogen sein bevor die Kündigungsfrist des Mieters endet so ist die Kündigung unwirksam. Es wird nämlich als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn der Vermieter an der Kündigung festhält, ohne den Mieter auf den Wegfall der Kündigungsvoraussetzungen (§ 573a Abs.1 BGB) hinzuweisen und ihm ggf. die Fortsetzung des Vertrages anzubieten.

anitari  26.10.2015, 08:28
@KevinErdogan

Fragesteller schreibt:

Die Kündigungsfrist beträgt auch 9 Monate, da der Mieter schon eine Weile dort wohnt.

Also ging ich davon aus das es mindestens 8 Jahre sind. Aber gut, vielleicht äußert sich sie/er sich ja noch zur Wohndauer.

Wenn die Mieter bereits gekündigt worden sind dann werden die ja kaum mehr die Garage benutzen wenn  die nicht mehr da wohnen

und wenns unter der Hand geht ruft ihn an und sag ihm das

Mats1908 
Fragesteller
 26.10.2015, 08:08

Gekündigt sind sie in 8 Monaten (9 Monate Kündigungsfrist)

schleudermaxe  26.10.2015, 08:21
@Mats1908

... da kann aber etwas nicht stimmen. Die Zeit ist mir viel zu kurz, so schnell ist doch kein Gundbuchamt mit der Umschreibung!