Garage steht nicht im Mietvertrag und soll jetzt Selbstgenutzt werden?
Hallo zusammen,
folgende Situation:
Wir haben ein Zweifamilienhaus gekauft, die Mieter wurden vom Verkäufer bereits fristgerecht gekündigt, da wir das Haus selbst komplett nutzen müssen.
Auf dem Grundstück steht eine Doppelgarage(offen, also ohne Mittelwand). Die Garage steht auf unserer Seite des Hauses. Die jetzigen Mieter nutzen eine Hälfte der Garage, diese steht allerdings nicht im Mietvertrag. Sie zahlen einfach separat 40€ dafür. Wir haben jetzt einmal diese Zahlung erhalten.
Nun wollen/müssen wir die komplette Garage selber nutzen um unsere Fahrzeuge dort unterzustellen.
Müssen wir kündigen? - Es gibt ja keinen Vertrag
Wie geht man vor? Was ist rechtens?
9 Antworten
die Mieter wurden vom Verkäufer bereits fristgerecht gekündigt
Das ist unzulässig, § 566 BGB: Kauf bricht nicht Miete. Diese Kündigungen sind unwirksam!
...da wir das Haus selbst komplett nutzen müssen.
Dann müsst Ihr kündigen, sobald ihr im Grundbuch als Eigentümer eingetragen seid.
Nun wollen/müssen wir die komplette Garage selber nutzen um unsere Fahrzeuge dort unterzustellen. Müssen wir kündigen? - Es gibt ja keinen Vertrag
Selbstverständlich gibt es einen Vertrag: Die Mieter nutzen die Garage und zahlen Miete - spätestens dadurch kommt ein wirksamer Vertrag zustande. Also müsst ihr den kündigen - aber auch das erst, wenn ihr Eigentümer seid.
Habt Ihr eine Kündigung geschrieben? Wenn nicht, dann los.
... da kann also etwas nicht stimmen. ... der alte Vermieter kann nicht kündigen, so lese ich die Literatur. ... und Vereinbarungen über die Nutzung der Garage muß es geben, warum sonst sollten die Nutzer bezahlen?
Da gab es wie man sieht wohl eine mündliche Vereinbarung. Nur eben nichts schriftliches.
Das zur Kündigung des Verkäufers:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/kuendigung-wegen-verkauf-des-grundbesitz\_000805.html
... eben, und solche auch mir bekannten Verwertungsgründe kann ich aus der Frage nicht ersehen!
... immerhin hab ihr einmal 40 Euro erhalten. Die habt ihr abkassiert. Also würde ich den Mieter anrufen und freundlich fragen, was damit ist. Ausserdem ihm mitteilen, dass du die Garage brauchst und selbst nutzen willst. Mal schauen was er sagt.
Kann sein, er sagt: DAS ist MEINE Garage, die hab ich gebaut !
kann sein er sagt, kein Problem, dann fahr ich mein Auto raus
kann sein, er redet gar nicht mit dir, dann wird es unangenehm
ich würde das Gespräch suchen ... sehr freundlich sein ... mit Honig fängst du den Bären ..
rechtens ist hier wohl kaum was, das klingt nach Arbeitsbeschaffungsprogramm für einen Juristen. Besser ist da das Bauchgefühl mit Fingerspitzengefühl.
Da der Mieter wenig freundlich gestimmt ist, da er gekündigt wurde, ist da mit Honig leider nicht mehr viel.
Ja, der Mieter hat für die 40€ ja auch den Monat die Garage genutzt.Solange noch Umbauarbeiten stattfinden und wir noch nicht selbst im Haus wohnen geht das ja.
Noch mal die Frage, steht Ihr schon als Eigentümer im Grundbuch?
Wir haben ein Zweifamilienhaus gekauft, die Mieter wurden vom Verkäufer bereits fristgerecht gekündigt, da wir das Haus selbst komplett nutzen müssen.
Diese Kündigung ist schlicht unwirksam. Wenn jemand dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen kann seid Ihr es. Und das frühestens wenn Ihr als rechtmäßige Eigentümer im Grundbuch eingetragen seid.
Müssen wir kündigen? - Es gibt ja keinen Vertrag
Doch, einen wirksamen mündlichen, der allerdings in Schriftform gekündigt werden muß. Gesetzliche Frist auch hier 3 Monate.
Dem Mieter wurde wegen Verkauf gekündigt, nicht wegen Eigenbedarf. Wir haben das Haus ja nur unter diesem umstand gekauft, da wir es in kompletter Größen benötigen. Die Kündigungsfrist beträgt auch 9 Monate, da der Mieter schon eine Weile dort wohnt.
Dem Mieter wurde wegen Verkauf gekündigt,
Auch das ist unzulässig. Hat sicher Mieter denn schon mal zu der Kündigung geäußert oder angedeutet ob und wann er auszieht?
da müsst ihr durch, der Verkäufer kann nicht kündigen, nicht wegen Verkauf. Ihr könnt unter Einhaltung der Fristen mit begründetem Eigenbedarf kündigen. Die Fristen richten sich nach der Wohndauer.
Angeblich sucht er was neues. Nachbarn berichten, er will nicht ausziehen
Dann solltet Ihr dem Mieter, sofern Ihr denn schon als Eigentümer im Grundbuch steht, schnellstens selbst kündigen. Am besten mit Hilfe eines Fachanwaltes für Mietrecht.
Der Verkauf ist kein Kündigungsgrund! Entweder hat dich der Verkäufer vorsätzlich getäuscht, damit du den Kaufvertrag möglichst schnell unterzeichnest oder er wußte es nicht besser.
Dann werdet ihr erst mal warten müssen, bis ihr im Grundbuch eingetragen seid und dann könnte ihr auf Eigenbedarf kündigen. Da hat euch der Verkäufer einen Bären aufgebunden - ob absichtlich oder unwissentlich, kann ich nicht beurteilen. lg
man, es ist ein 2 famhaus, wenn der mieter da nur mit dem vermieter wohnte, ist eine grundlose kündigung möglich
man, es ist ein 2 famhaus, wenn der mieter da nur mit dem vermieter wohnte, ist eine grundlose kündigung möglich
Aber mit eine K-Frist von 12 statt 9 Monaten.
.. das würde ich bei so einer Vorgehensweise auch nicht!
nicht unbedingt, er schreibt keinen zeitraum, woher weißt du, dass es nicht einfach 6+3 sind, er schreibt nur 9 monate
aber es wird nicht passen, die ganze frage klingt nicht danach
Sollte der ehemalige Besitzer schon ausgezogen sein bevor die Kündigungsfrist des Mieters endet so ist die Kündigung unwirksam. Es wird nämlich als rechtsmissbräuchlich angesehen, wenn der Vermieter an der Kündigung festhält, ohne den Mieter auf den Wegfall der Kündigungsvoraussetzungen (§ 573a Abs.1 BGB) hinzuweisen und ihm ggf. die Fortsetzung des Vertrages anzubieten.
Fragesteller schreibt:
Die Kündigungsfrist beträgt auch 9 Monate, da der Mieter schon eine Weile dort wohnt.
Also ging ich davon aus das es mindestens 8 Jahre sind. Aber gut, vielleicht äußert sich sie/er sich ja noch zur Wohndauer.
Wenn die Mieter bereits gekündigt worden sind dann werden die ja kaum mehr die Garage benutzen wenn die nicht mehr da wohnen
und wenns unter der Hand geht ruft ihn an und sag ihm das
Gekündigt sind sie in 8 Monaten (9 Monate Kündigungsfrist)
... da kann aber etwas nicht stimmen. Die Zeit ist mir viel zu kurz, so schnell ist doch kein Gundbuchamt mit der Umschreibung!
Eigentümer sind wir bereits.