Mietvertrag und Nutzungsrechte?

4 Antworten

Da bleibt der status Quo; keine Änderung ohne Zustimmung des Garagenmieters zulässig.

Vielelcht prüfen Sie mal, ob er Garagenmietvertrag unabhängig vom Wohnraummietvertrag gechlossen wurde und von daher kündbar wäre?

Nur weshalb sollte Sie eine 20 Jahre dort wohnenen Altmieter vergraueln?

Wenn der Raum nur über die Garage zu erreichen ist, kann sich der Altmieter gegen eine Nutzung durch andere wehren. Er muss nicht akzeptieren, dass seine gemieteten Flächen von Fremden betreten werden.

Eine gemeinsame Nutzung wäre möglich, wenn die Zugangsweise geändert würde.

Der treue "Altmieter" hat all das gemietet und bezahlt somit dafür, was Du oben aufgelistet hast.

Die Mietpartei des OG (neu) möchte dort ebenfalls ihre Fahrräder abstellen, leider ist aber kein Platz mehr.

Das beantwortet doch schon Deine Frage. Sowohl Garage, wie Garten, wie der Abstellraum sind Bestandteil der Mietsache des EG-Mieters und es gibt keinen Grund für ihn irgendwelche Abstriche zu machen, zumal er den ganzen Platz komplett selbst benötigt.

Das kann man doch der neuen Mieterin mitteilen und sie muss sich damit zufrieden geben oder beizeiten eine andere Wohnung suchen.

Dass sie ggf. mit dem EG-Mieter selbst spricht, dass er ihr für ein paar Kröten im Monat ihr Fahrrad auch in den Raum stellen läßt, bleibt der Mieterin natürlich unbenommen. Aus solchen Gesprächen würde ich mich aber heraus halten.

Du kannst keinesfalls der neuen Mieterin irgendwas zu sichern, was die Rechte des Traditionsmieters berührt.

Da der Raum nicht vermietet ist, hast Du zu sagen, wie es zu halten ist. Allerdings sind Deine Möglichkeiten ziemlich eingeschränkt, da der Garagenmieter keinen Durchgang erlauben muss. Soll also der neue Mieter gucken, wie er klarkommt. Vielleicht kann er mit dem Altmieter einen Deal vereinbaren.