Brandschutz in einer Doppelgarage die sich im Keller befindet!

7 Antworten

Es gilt die jeweilige Garagenverordnung des Bundeslandes. In der Muster-Garagenverordnung steht unter anderem:

"In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden."

Die anderweitige Nutzung einer Garage ist grundsätzlich unzulässig.

Wendet Euch an Eure zuständige Feuerwehr. Die schicken jemanden vom Vorbeugenden Brandschutz vorbei, der sich alles ansieht und Euch berät. In vielen Städten ist dieser Service sogar kostenlos.

Wo es genau steht kann ich leider nicht sagen, aber das Lagern von Brennbarem Material wie Papier, Holz und brennbaren Flüssigkeiten ist in einer Garage untersagt.

ja das weis ich und wissen meine Eltern auch aber wir brauchen es echt mal schriftlich da sich die Mieter langsam da ganz schön ausbreiten was naja Pappkatons angeht und alte möbel etc...

@Joker91

Der Tip von MikeFFM ist dann wohl der richtigere! Da bekommst du das im Zweifelsfall sogar schriftlich.

Übrigens: Bei uns war so ein Brandschutzbeauftragter auch schon unangemeldet im (Mehrfamilien)Haus und hat alles was die Treppenaufgänge und so betrifft kontrolliert. Der Vermieter hat dann auch ein Schreiben mit den Beanstandungen bekommen und musste diese beheben.

@Wenne

hmm na dann werde ich das mal an meine Eltern weitergeben aber villeicht kommt ja ncoh einer auf ne jute Idee wo man sowas her bekommt oder kann ncoh andere gute Tipps geben und danke schon einmal an alle

@Wenne

hmm der beitrag hat leider nicht wirklich weiter geholfen. Da es abscheinend verschiedene Verordnungen gibt solltet ihr ncoh wissen das das Haus in Berlin steht.

@Joker91

Dann erst recht mit der Feuerwehr reden! Berlin hat eine große Berufsfeuerwehr, die hilft bestimmt...

Karelien hat da schon ganz richtig gelegen. Es kommt darauf an welche Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden, sprich Bauordnung für Berlin (BauO Bln) Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) Baugebührenordnung (BauGebO) Bautechnische Prüfungsverordnung (BauPrüfVO) Feuerungsverordnung (FeuVO) Verordnung Betriebsräume für elektrische Anlagen (Elt BauVO) Verordnung über Prüfung von technischen Anlagen und Einrichtungen (AnlPrüfVO) Brandsicherheitsschaverordnung (BrandsichVO) Verordnung über die Evakuierung von Rollstuhlbenutzern (EvakVO) Feuerwehrgesetz Liste der Technischen Baubestimmung das alles kannst du in deinem zuständigen Rathaus deines Stadtteiles nach fragen bzw. einsehen (Bau und Ordnugsamt). Du kannst es aber auch beim zuständigen Architekten nach fragen der euer Haus bzw. Garage geplannt hat und über Zeichnungen etc. verfügt. Die Feuerwehr Berlin würd dir da nur Anlaufstellen nennen. Prinzipiel ist es aber so das in Tiefgaragen mit Wohnhaus anbinndungen, dementsprechende Bauliche Brandschutzvorichtungen, wie T90 Türen oder gar T120 Türen und Wände nach DIN 1402 verbaut werden müssen.

Wenn die Garage im Wohnhaus den Garagen-Bauvorschriften (F 90 Wände und Decken; T 90 Türen zum Wohnhaus, F 90 geschottete Kabelleitungen, Verschluß von Kaminen u.a.m.) entspricht, können nur noch bestimmte Lagerungen untersagt sein, wie z.B. Druckgase, auch Flüssiggase, Begrenzung von brennbaren Flüssigkeiten, Teeren und Wachse. Auch das Vorhandensein von Feuerlöschern ist ein Prüf- und Beurteilungspunkt. Zuständig zur Beurteilung und evtl. Genehmigung ist nicht ein Brandschutzbeauftragter oder eine Freiwillige Feuerwehr, sondern allein die Gemeinde zusammen mit der Bauordnungsbehörde der Kreisverwaltung bzw. die Berufsfeuerwehr, die, nur die, entsprechend ausgebildetes Peronal hat. Manchmal können zu solchen Prüfungen Brandschutzgutachter, der Bezirkskaminkehrermeister oder der Kommandant der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr hinzugezogen werden.

Inzwischen kam heraus, dass das Haus in Berlin steht. Also die Berufsfeuerwehr kontaktieren, damit der Vorbeugende Brandschutz aktiv werden kann. Der kümmert sich auch um die anderen zuständigen Stellen...