Als Kleinunternehmer ein Macbook Pro absetzen (was zu beachten)?
Hallo zusammen,
ich habe ein Gewerbe (Kleinunternehmerregelung) ab dem 01.11.16. Ich habe mir am 03.12.16 ein MacBook Pro gekauft. (2529 €) Diesen verwende ich 50/50 (Privat / Gewerbe)
Diesen würde ich für wie folgt absetzen: 2529€ : 2 = 1264,50 € (für Gewerbe)
2016 mit 35,12 Euro //
2017 mit 421,50 Euro //
2018 mit 421,50 Euro //
2019 mit 386,38 Euro
Frage:
1. Ist das so möglich / sinnvoll?
2. Wenn ich das Macbook zu 50% in das Gewerbe mit "hineinnehme" (aufgrund der Absetzung) und das Gewerbe später abmelden würde, müsste ich von den 50% wieder etwas bezahlen um es in das Privatvermögen zurückzunehmen?
Ich habe irgendwie mal gelesen man müsse aus der Differenz des Kaufpreise und des derzeitigen Wertes, 1% an das Finanzamt zahlen um das Macbook vom Gewerbe zurück in das Privatvermögen nehmen zu können.
Vielen Dank für eure Hilfe.
3 Antworten
Umsatzsteuerpflichtig ? Wenn nein, kein Problem.
Wenn ja, kann das Finanzamt bei Abmeldung des Gewerbes die Umsatzsteuer nachträglich verlangen. Gilt auch bei Geschäftswägen.
Dass Du ein Gewerbe betreibst, hat nicht, aber auch gar nichts mit der umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmerrergelung zu tun. Nimmst Du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch?
Ich seh dein Problem nicht.
Abschreibung sieht korrekt aus...
Mir geht es vor allem um Frage 2.
Ich habe mal gelesen, das wenn man Gegenstände im Gewerbe abschreibt diese auch dem Gewerbe zugeordnet sind.
Wenn man dann das Gewerbe abmeldet, muss man das Betriebsvermögen verkaufen oder in das private Vermögen zurück nehmen.
Das "zurück nehmen" erfolgt nur wenn man dem Finanzamt 1% zahlt (aus der Differenz von damaligen Kaufpreis und dem derzeitigen Restwert).
Ist dir so etwas in der Art bekannt?