Fußbodenheizung in neu gemieteter wohnung kaputt, betrug?
war das betrug vom vermieter?
Ich bin mit meinem Freund im Mai 2013 zusammengezogen. Im Internet haben wir eine 60 qm² wohnung gesehen. angepriesen wurde die fußbodenheizung.
wir unterschrieben den vertrag, haben am stromkasten rumhantiert und nicht gemerkt, dass wir die sicherung für die heizung reingedreht und angelassen haben.
über nacht wurde es tierisch heiß (sowas muss man auch erstmal rausbekommen, wie man die regler bei einer 30 jahre alten heizung einstellt) und draußen war es jetzt auch nicht grade kalt im mai. nur im badezimmer blieb es kalt, obwohl der regler auf hoch eingestellt war.
wir haben also per zufall rausbekommen, dass die fußbodenheizung im badezimmer nicht geht. und im badezimmer hab ich mir die heizung am meisten gewünscht!
wir haben dem vermieter das gesagt und er meinte, die heizung war vllt nicht hoch genug eingestellt. wir beharrten aber darauf, dass sie es war. und siehe da, er antwortete: ja achso, dann kann es sein, dass das kabel kaputt ist. mein handwerker hat da irgendwas mit dem kabel gemacht, was rausgeguckt hatte. ihr bekommt dann eine infrarotheizung.
super, erstens, ist es nicht das, weswegen ich die wohnung gemietet habe und zweitens muss ich den strom von der heizung vom tagstrom bezahlen und nicht wie bei der fußbodenheizung per nachtstrom, welcher billiger wäre. und die heizung heizt nur so lange, wie man sie anschaltet. das heißt, man läuft frierend rein...
vorgestern kam der vermieter auf anfrage, was jetzt mit der fußbodenheizung sei, weil es NOCH warm draußen ist und brachte die infrarotheizung vorbei, die wir unters fenster stellen sollen und den stecker in die steckdose stecken sollen. an der stelle, wo leicht duschwasser hinkommt. sie sei aber spritzwasser geschützt.
hab ich anspruch auf eine reperatur der fußbodenheizung oder auf minderung der miete, da ich nicht das bekommen habe, was ich wollte und teuren tagstrom bezahlen muss?
ich hoffe, jemand kann mir helfen...
4 Antworten
Die Fußbodenheizung ist Bestandteil der Mietsache. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den/die Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Ihr hättet jetzt die Möglichkeit, dien Mietvertrag wegen Täuschung anzufechten. Er würde dadurch von Anfang an unwirksam. Kaution, evtl. Provision sowie Miete müssten erstattet werden. Wenn ihr bleiben wollt, setzt dem Vermieter eine Frist von 4 Wochen (per Einwurfeinschreiben). Kommt er in Verzug, dürft ihr selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Selbstverständlich dürft ihr, wenn es kühler wird, die Miete solang mindern, bis der Mangel behoben ist. Ich halte dann 10% für angemessen (von der Bruttomiete).
ja achso, dann kann es sein, dass das kabel kaputt ist. mein handwerker hat da irgendwas mit dem kabel gemacht, was rausgeguckt hatte. ihr bekommt dann eine infrarotheizung.
Ihr habt also eine elektrische Fußbodenheizung in Eurer Wohnung? Weshalb läuft die auf Nachtstrom, wenn ihr am Tag heizt? Eher ist es wohl ein separater Zähler für Heizstrom oder Wärmestrom, wie das die Versorger nennen. Kennt ihr dafür den Tarif?
Und kennt ihr genau den Tarif vom Tagstrom? Wenn ja, würde ich den Vermieter bitten, neben der Infrarotheizung auch einen Zwischenzähler (kommt in die Steckdose) zu installieren, um den Strombedarf für diese Heizung zu ermitteln. Die Differenz zwischen Heizstrom und Tagstrom könnt ihr dann je kwh dem Vermieter in Rechnung stellen.
Diese Lösung kann aber nur eine Übergangslösung sein. Die vollständige Reparatur der Bodenheizung im Bad muss das Ziel sein. Falls es dazu notwendig ist, dass Löcher aufgebrochen werden oder dass gar der ganze Fußboden rausgemacht und neu verlegt wird, muss der Vermieter auch das ins Auge fassen. Falls es aber wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann man das nicht durch setzen. Da kommt dann eine entsprechende dauerhafte Mietkürzung in Frage.
Keinesfalls handelt es sich um Betrug. Man kann dem Vermieter nicht nachweisen, dass er von Anfang an von dem erheblichen Defekt wusste.
Wenn ihr eine Fußbodenheizung im Mietvertrag zugesichert bekommen habt, diese aber nicht da ist, dann ist das ein Mangel der Mietsache.
Diesen Mangel müsst ihr schriftlich dem Vermieter mitteilen und eine Frist für die Wiederherstellung setzen. In dem Schreiben solltet ihr gleich darauf hinweisen, dass der Mangel nicht behoben wird, werdet ihr die Miete kürzen. Den Prozentsatz der Mietminderung auf die Kaltmiete! könnt ihr mal googeln.
Der Mangel ist bekannt, muss also nicht angezeigt werden. Mietminderung erfolgt nicht ausgehend Nettomiete sondern Bruttomiete. Minderungsrecht besteht von Beginn an, insofern die Nichtbeheizbarkeit sich negativ auswirkt.
Schwer zu beurteilen. Am besten gehst du zu Mieterverein. Die können das