Fußbodenheizung in neu gemieteter wohnung kaputt, betrug?

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Die Fußbodenheizung ist Bestandteil der Mietsache. Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand an den/die Mieter zu übergeben und während der Mietzeit zu erhalten. Ihr hättet jetzt die Möglichkeit, dien Mietvertrag wegen Täuschung anzufechten. Er würde dadurch von Anfang an unwirksam. Kaution, evtl. Provision sowie Miete müssten erstattet werden. Wenn ihr bleiben wollt, setzt dem Vermieter eine Frist von 4 Wochen (per Einwurfeinschreiben). Kommt er in Verzug, dürft ihr selbst einen Handwerker beauftragen und die Kosten ab übernächstem Monat mit der Miete aufrechnen. Selbstverständlich dürft ihr, wenn es kühler wird, die Miete solang mindern, bis der Mangel behoben ist. Ich halte dann 10% für angemessen (von der Bruttomiete).

ja achso, dann kann es sein, dass das kabel kaputt ist. mein handwerker hat da irgendwas mit dem kabel gemacht, was rausgeguckt hatte. ihr bekommt dann eine infrarotheizung.

Ihr habt also eine elektrische Fußbodenheizung in Eurer Wohnung? Weshalb läuft die auf Nachtstrom, wenn ihr am Tag heizt? Eher ist es wohl ein separater Zähler für Heizstrom oder Wärmestrom, wie das die Versorger nennen. Kennt ihr dafür den Tarif?

Und kennt ihr genau den Tarif vom Tagstrom? Wenn ja, würde ich den Vermieter bitten, neben der Infrarotheizung auch einen Zwischenzähler (kommt in die Steckdose) zu installieren, um den Strombedarf für diese Heizung zu ermitteln. Die Differenz zwischen Heizstrom und Tagstrom könnt ihr dann je kwh dem Vermieter in Rechnung stellen.

Diese Lösung kann aber nur eine Übergangslösung sein. Die vollständige Reparatur der Bodenheizung im Bad muss das Ziel sein. Falls es dazu notwendig ist, dass Löcher aufgebrochen werden oder dass gar der ganze Fußboden rausgemacht und neu verlegt wird, muss der Vermieter auch das ins Auge fassen. Falls es aber wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann man das nicht durch setzen. Da kommt dann eine entsprechende dauerhafte Mietkürzung in Frage.

Keinesfalls handelt es sich um Betrug. Man kann dem Vermieter nicht nachweisen, dass er von Anfang an von dem erheblichen Defekt wusste.

Wenn ihr eine Fußbodenheizung im Mietvertrag zugesichert bekommen habt, diese aber nicht da ist, dann ist das ein Mangel der Mietsache.

Diesen Mangel müsst ihr schriftlich dem Vermieter mitteilen und eine Frist für die Wiederherstellung setzen. In dem Schreiben solltet ihr gleich darauf hinweisen, dass der Mangel nicht behoben wird, werdet ihr die Miete kürzen. Den Prozentsatz der Mietminderung auf die Kaltmiete! könnt ihr mal googeln.

albatros  08.09.2013, 19:31

Der Mangel ist bekannt, muss also nicht angezeigt werden. Mietminderung erfolgt nicht ausgehend Nettomiete sondern Bruttomiete. Minderungsrecht besteht von Beginn an, insofern die Nichtbeheizbarkeit sich negativ auswirkt.

Schwer zu beurteilen. Am besten gehst du zu Mieterverein. Die können das