Ab wann muß die Heizung in Mietshäusern gesetzlich angestellt werden?

15 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normal ist die zeitliche Heizperiode vom 15.09. bis zum 15.05.

Aber:

Sinke die Zimmertemperatur im Spätsommer beispielsweise tagsüber zeitweise auf unter 18 Grad Celsius und sei abzusehen, dass die Kältephase mindestens einen weiteren Tag anhalte, müsse der Vermieter die Heizungsanlage anschalten, auch wenn die Heizperiode noch nicht begonnen hat.

Gehe die Raumtemperatur sogar auf 16 Grad zurück müsse der Vermieter unmittelbar die Heizung in Gang setzen. Während der Heizperiode muss der Vermieter der Angaben zufolge gewährleisten, dass die Zimmer tagsüber auf mindestens 20 Grad beheizt werden können. Zwischen Mitternacht und sechs Uhr morgens könne die Temperatur gesenkt werden.

Quelle (verändert): http://www.welt.de/print-welt/article414802/BeiKaeltemussderVermieterdieHeizung_anstellen.html

spoenki 
Fragesteller
 09.09.2010, 18:00

danke für die hilfreiche Antwort

Fordere deinen Vermieter umgehend auf (Einschreiben/Rückschein) die Heizung anzustellen. In der Wohnung MÜSSEN es mindestens 18 Grad sein (denke, die Rechtslage spricht sogar von 20 Grad). Weise ihn auf Mietminderung hin, wenn er es nicht umgehend macht. Es gibt Mietrechtsberatungen und Mietvereine. Notfalls musst du dich an so eine wenden, wenn der Vermieter nichts unternimmt.

spoenki 
Fragesteller
 09.09.2010, 18:01

vielen dank

Das kann schon sein. Da muss aber geprüft werden, auf welche Temperatur der Fühler eingestellt ist. Denn danach richtet sich dann, dass die Heizung anspringt. Wenn der Fühler auf 10 Grad eingestellt ist, passiert eben bei 13 Grad noch nichts. Redet dazu nochmals mit Eurem Vermieter.

Die Heizungspflicht des Vermieters hat mit der Außentemperatur nichts zu tun.

Hallo spoenki!

Die Heizpflicht des Vermieters bezieht sich auf die Heizperiode,  womit üblicherweise die Monate Oktober bis April gemeint sind. Zusätzlich beinhaltet die Heizpflicht allerdings, dass in den Räumen einer Mietwohnung z.B. die sogenannte Behaglichkeitstemperatur herrschen muss. Die Rechtsprechung hat hier Temperaturen von 20 – 22 Grad Celsius am Tag und 16 – 17 Grad in der Nacht als Richtwerte angesetzt. Auch müssen diese Temperaturen in angemessener Zeit erreichbar sein – es kann also nicht zwei Stunden dauern, bis ein Raum durchgeheizt ist.

Bei Bedarf und nach den Richtwerten der Innentemperatur, kann also auch in den Sommermonaten geheizt werden. Allerdings gilt dafür folgende Faustregel: Die Temperaturen in den Räumen der Wohnung müssen an drei aufeinanderfolgenden Tagen nicht über 16 Grad gestiegen sein. (In einem Fall hielt ein Gericht sogar 18 Grad für angemessen.) Nur dann sieht es die Rechtsprechung als gerechtfertigt an, dass die Heizanlage noch einmal in Betrieb genommen wird. 

Je nachdem, wie warm es in deiner Wohnung tatsächlich ist, solltest du also über Maßnahmen diesbezüglich nachdenken.

Gerne kannst du dich auch noch einmal auf unserer Seite umsehen: https://www.mineko.de/nebenkostenabrechnung/

Ich hoffe das hilft dir, liebe Grüße, Fine :)