Fußboden hat sich gesenkt. Baufirma sagt kein Baumangel. Was tun?

Senkung - (Wohnung, Bau, Fussboden) Senkung - (Wohnung, Bau, Fussboden)

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So wie ich Dich verstanden habe wohnst Du in einem Mehrfamilienhaus, die einzelnen Wohneinheiten stehen aber im Eigentum der Bewohner. Richtig ?

Normalerweise sollte es in dieser Konstellation doch eine Eigentümergemeinschaft geben. Normalerweise sollten solche Sachen unmittelbar in einer solchen Versammlung vorgebracht werden, um erstens die anderen Eigentümer zu informieren und zweitens auf auf ein evtl. Problem zu sensibilisieren.
Weil wenn es Baumängel gibt, dann betreffen die garantiert alle Wohneinheiten und irgendwelche Bauarbeiten - nicht kosmetischer Natur - müssen dann auch von der Gemeinschaft angemahnt und u.U. auch bezahlt werden.

Natürlich kannst Du jetzt alleine einen SV bestellen. Aber wenn es großflächige Problem sind, dann sollte das ganze Haus begutachtet werden. Dass muss aber definitiv die Eigentümergemeinschaft machen (lassen). Wenn die jetzt einen anderen SV beauftragen, dann bleibst Du auf Deinen SV Kosten (vermutlich) erstmal sitzen.

Im übrigen:
Wenn sich tatsächlich die Geschossdecke senkt, dann hätte ich als Nachbar untendrunter tatsächlich etwas Angst, dass es da statische Problem gibt und mir - im wahrsten Sinne des Wortes - die Decke auf den Kopf fällt.

Klar kann es Senkungen geben, aber normalerweise sollte sich irgenwann ein statischer Zustand einstellen. Bei dauernder Bewegung - so wie Du das beschreibst - würde ich mir tatsächlich Sorgen über die Statik machen.

Hast Du beim Kauf der Wohnung irgendwelche Unterlagen zu Bausubstanz bekommen / gesehen, oder - mehr oder weniger - blind gekauft ?

Xango 
Fragesteller
 09.09.2016, 11:33

Vielen Dank für die Erinnerung an den SV der Eigentümergemeinschaft! Tatsächlich gibt es da einen, der schon mal das gesamte Gemeinschaftseigentum durchgegangen ist und eine Mängelliste erstellte. Das hatte ich total vergessen, aber habe nun prompt den Vorstand angeschrieben und gefragt, ob man den nicht auch mal zu mir schicken könnte.

Unterlagen gab es damals schon reichlich, aber wahnsinnig chaotisch, weil im Zuge der Renovierung mehrere Firmen abgesprungen sind und ersetzt wurden. Selbst bei der Elektrik wundert sich der Fachmann immer wieder warum sogar verschiedene Einheiten am selben Strang sind. Das war durch den Erhalt der Unterlagen leider nicht absehbar, aber ein Stück weit habe ich wohl blind gekauft, ja. Mea culpa, aber zumindest wurde laut den Unterlagen lediglich der Keller im "Ist-Zustand" gekauft. Da kam auch prompt nach einem Jahr der erste Schimmelbefall. Der Rest sollte, eine richtige Einschätzung der Lage vorausgesetzt, durch die Gewährleistung gedeckt sein.

AnReRa  09.09.2016, 11:36
@Xango

Vielen Dank für die Erinnerung an den SV der Eigentümergemeinschaft!

Aber bitte schön ...
Wenn das ein verstecketer Mangel von damals war, bestehen vermutlich sogar nach Schadensersatzansprüche ...

Viel Erfolg ...

Es sieht ganz so aus, als ob unter Eurem Fußboden eine starke Trittschall- und Wärmedämmung verlegt wurde. Das macht man vor allem wenn eine Fußbodenheizung verlegt wird.

Diese Dämmung senkt sich nach einer gewissen Zeit und das ist dann tatsächlich normal. Das Problem behebt man normalerweise dadurch, dass man die Randleisten weiter nach unten versetzt und die darüber liegende Wand wieder nachstreicht, wo es nötig ist.

Insofern hat der Gutachter recht und die Maßnahme der Baufirma ist doch auch in Ordnung.

Xango 
Fragesteller
 09.09.2016, 10:38

Fußbodenheizung haben wir keine, aber da die Decken bei der Renovierung alle abgesenkt wurden, bin ich auch von einer starken Dämmung ausgegangen. Leider weiß keiner so richtig, was da verbaut wurde.

Die Randleisten wollen sie nicht runtersetzen, sondern die Lücke mit kleinen Holzstückchen sozusagen kitten. Er meinte auch, dass es höchstwahrscheinlich nach 2 Jahren wieder eine Absenkung geben wird. Da macht dann wohl erst die Versetzung der Leisten Sinn? Oder soll ich einfach darauf bestehen, das sofort zu machen? Reine Geschmacksfrage?

bwhoch2  09.09.2016, 10:42
@Xango

Die Randleisten wollen sie nicht runtersetzen, sondern die Lücke mit kleinen Holzstückchen sozusagen kitten.

Wenn es fachgerecht gemacht wird, kann das eine gute Lösung sein. Es sollte aber dann wirklich so gemacht werden, dass man die Stückelei nicht auf den ersten Blick erkennt. Da ich kein Fachmann bin, kann ich nicht beurteilen, ob die vorgeschlagene Maßnahme wirklich sinnvoll im Sinne des guten Geschmacks ist. Lass Dir das mal direkt von den Handwerkern zeigen und erklären.

Mieter oder Eigentümer...???? Für Dich als Mieter ist der Vermieter zuständig, für Dich als Eigentümer wäre ein Bausachverständiger sinnvoll ihn einzuschalten!

Xango 
Fragesteller
 09.09.2016, 10:15

Eigentümer! Sorry, vergaß ich zu erwähnen.

Also Du meinst die Sorgen sind gerechtfertigt und der wird mich nicht ganz so schnell abwürgen, wie der Besuch heute?

1. Meines Wissens greift die Rechtsschutzversicherung nie bei Baumängeln

2. Wenn das Gebäude in den letzten Jahrzehnten gebaut wurde, dann muss es auf der zuständigen Baugenehmigungsbehörde Pläne zur Statik geben.

3. Mein Bauchgefühl sagt, es ist eher eine Estrich/ Dämmungs/ Bewegungs/ Setzungsgeschichte. - Hochwertige neue Sockelleisten - da gibt es auch Möglichkeiten diese auf dem Boden und nicht an der Wand zu befestigen- haben sich bei meinen Projekten im Sanierungsbereich bewährt.

Beste Grüße von einer Architektin

Als Eigentümer der Wohnung haben Sie die Sanierung im Auftrag gegeben?

Welche Gewährleistungsfristen wurden im Werksvertrag VOB/BGB vereinbart?

Möglicherweise ist bereits eine Verjährung der Ansprüche aufgetreten.

Ansonsten an die Baufirma eine schriftliche Mängelanzeige mit genauer Fristsetzung zu Behebung des Mangels zustellen. (4 Wochen sind gut)

In der Mängelmeldung bereits androhen, dass nach Ablauf der Frist kostenpflichtige Ersatzvornahmen durchgeführt werden.

Dann erst mal abwarten was dann passiert, ...

Xango 
Fragesteller
 09.09.2016, 11:25

Nein, die Baufirma hat damals das gesamte Gebäude gekauft, renoviert und dann nach und nach verkauft. Ich habe eine fertig sanierte Wohnung gekauft und habe noch gute 2 Jahre Gewährleistung übrig.

Die Behebung per se habe ich im Prinzip schon angefordert, daher auch der Besuch heute, und die Baufirma will dies auch umsetzen. Nur bin ich mir bei der Einschätzung der Situation nicht sicher, ob das auch in meinem Interesse lief. Die Baufirma wird auf ihre Variante bestehen, daher mein Gedanke besser nochmal von zweiter Stelle eine Beurteilung zu bekommen. Zumal es, wie ein anderer User schon meinte, die gesamte Eigentümergemeinschaft betreffen könnte.

akkurat01  09.09.2016, 11:30
@Xango

Nach der Abnahme/ Kauf liegt die Beweislast, der Nachweis das ein Mangel vorliegt auf ihrer Seite.

Ich würde erst einmal nacharbeiten lassen.

Dann können Sie immer noch entscheiden ob Sie einen Gutachter einschalten wollen. Und ob es die Sache überhaupt wert ist.