Füße auf dem Sitz in der Bahn. Strafe berechtigt oder nicht?

7 Antworten

Das kommt darauf an.

Jeder Verkehrsbetrieb hat Beförderungsbedingungen (so eine Art AGB) - wenn dort solche Regelungen getroffen sind und Du mit Deiner Fahrkarte diese Bedigungen akzeptierst, dann ist das berechtigt.

Wenn allerdings der Schaffner (oder wer auch immer) die Strafe willkürlich auspricht, dann zweifle ich an der Rechtmäßigkeit.

Sollte der Betrag vor Ort bar kassiert werden oder hast Du ein Schreiben des Verkehrsbetriebs erhalten? Bar würde ich nicht zahlen, sondern würde dem Schaffner meine Personalien geben und dann sollen sie mir eine Rechnung schicken.

Abschließend möchte ich noch folgendes anmerken: die Füße haben auf den Sitzen nix verloren!

ich bekomme noch eine Rechnung.

Habe nachgelesen! Ich muss nicht zahlen wenn ich den Sitz nicht verschmutzt habe, und da ich 2 Zeugen habe die das Bezeugen können das dass ganz sicher nicht der Fall ist, muss ich nichts bezahlen! aber danke für den Tipp.

Ja. Die Füße haben auf dem Sitz nix zu suchen.

Ich hab nur meinen Schuh gebunden

@Assdole

Und auch dann habe die Schuhe da nix zu suchen. Oder bindest du dir die Schuhe zu Hause auch auf dem Sofa?

15 € sind** viel zu wenig**. Du müsstest die Reinigung des Sitzes in voller Höhe zahlen. Der nächste kommt, und** **setzt sich in deinen Dreck**** und macht dann den Verkehrsbetrieb haftbar.

Ich hatte keine Hundescheiße am Schuhe! ich hab nur meinen Fuß seitlich vom Sitz angelehnt um mir besser den Schuh binden zu können!

Du heuler

Klar, wenn jemand seine Schuhe an deinen Klamotten abwischt, willst du doch sicher auch entschädigt werden oder?

Denk mal daran, dass verschmutzte Sitzbezüge gereinigt werden müssen und dass das Geld kostet.

Ja, Natürlich. Es ist verboten und deswegen ist die Strafe gerechtfertigt. Hast halt gerade Pech gehabt mit dem Kontrolleur. Normalerweise gibt es erstmal nur ne Verwarnung.