Füße auf dem Sitz in der Bahn. Strafe berechtigt oder nicht?
Hallo, Ich hab gestern in der Bahn mein Schuh auf dem Sitz gebunden. Es kam ein Kontrolleur und laut dem soll ich jetzt als Strafe 15 Euro zahlen weil ich meinen Fuß auf dem Sitz hatte. Muss ich das echt bezahlen?
7 Antworten
Das kommt darauf an.
Jeder Verkehrsbetrieb hat Beförderungsbedingungen (so eine Art AGB) - wenn dort solche Regelungen getroffen sind und Du mit Deiner Fahrkarte diese Bedigungen akzeptierst, dann ist das berechtigt.
Wenn allerdings der Schaffner (oder wer auch immer) die Strafe willkürlich auspricht, dann zweifle ich an der Rechtmäßigkeit.
Sollte der Betrag vor Ort bar kassiert werden oder hast Du ein Schreiben des Verkehrsbetriebs erhalten? Bar würde ich nicht zahlen, sondern würde dem Schaffner meine Personalien geben und dann sollen sie mir eine Rechnung schicken.
Abschließend möchte ich noch folgendes anmerken: die Füße haben auf den Sitzen nix verloren!
Ja. Die Füße haben auf dem Sitz nix zu suchen.
15 € sind** viel zu wenig**. Du müsstest die Reinigung des Sitzes in voller Höhe zahlen. Der nächste kommt, und** **setzt sich in deinen Dreck**** und macht dann den Verkehrsbetrieb haftbar.
Klar, wenn jemand seine Schuhe an deinen Klamotten abwischt, willst du doch sicher auch entschädigt werden oder?
Denk mal daran, dass verschmutzte Sitzbezüge gereinigt werden müssen und dass das Geld kostet.
Ja, Natürlich. Es ist verboten und deswegen ist die Strafe gerechtfertigt. Hast halt gerade Pech gehabt mit dem Kontrolleur. Normalerweise gibt es erstmal nur ne Verwarnung.