Führungszeugnis und kleiner Waffenschein?

2 Antworten

Einträge im Zentralregister stehen nicht auch immer im Führungszeugnis

Was im Zentralregister steht und was im Führungszeugnis steht, ist nicht zwingend dasselbe. Es kann durchaus vorkommen, dass das Führungszeugnis keine Eintragungen aufweist obwohl im Zentralregister selbige vorhanden sind.

Im Gegensatz zum Führungszeugnis werden in das Zentralregister nämlich unter anderem alle strafgerichtlichen Verurteilungen einer Person, völlig unabhängig von der Höhe der Strafe oder der Art des Deliktes, aufgenommen. Wer einmal verurteilt wird, wird zwingend in das Register aufgenommen. Dies gilt gleichermaßen auch für Jugendstrafen.

Dagegen nicht im Führungszeugnis stehen unter anderem:

Geldstrafen, von nicht mehr als 90 Tagessätzen (§32 Abs. 2 Nr.5 a BZRG)

Freiheitsstrafen von bis zu 3 Monaten (§32 Abs. 2 Nr.5 b BZRG)

Jugendendstrafen von bis zu 2 Jahren, soweit zur Bewährung ausgesetzt (§32 Abs. 3 BZRG)

Zum Thema KL. Waffenschein:

Du gehst einfach zum Bürgerbüro / Ordnungsamt und füllst dort den Antrag aus. Ein paar Tage später kannst das ding dann abholen.

Keine Vorstrafen, 18 Jahr min. und keine verbotene Organisation/Partei sonst steht dem nichts im weg.