Führungszeugnis Eintrag löschen lassen?
Ist es richtig das ich nach 10 Jahren ein Eintrag den ich gemacht habe löschen zu lassen?
Eingetragen ist gewerbsmäßiger Betrug in 11 Fällen
Datum der Entscheidung 19.07.2012
Bewährungszeit bis 18.07.2015
Strafe erlassen mit Wirkung vom 15.01.2016
Wären die zehn Jahre ab Beginn der erlassung oder oder mit Ende der Bewährungszeit?
Oder ist eine Löschung überhaupt nicht möglich?
Weil ich wollte einen Taxischein machen und am Ende wurde mir gesagt das meine Zuverlässigkeit nicht gegeben wäre.
3 Antworten
Ist es richtig das ich nach 10 Jahren ein Eintrag den ich gemacht habe löschen zu lassen?
Kommt auf die Strafe an. Die Tilgungsfristen sind im § 46 BZRG aufgeführt. Ich denke, dass es bei dir mindestens 10, evtl. auch 15 Jahre sind.
Wichtig ist auch, dass die Frist nicht abläuft, solange die Strafe nicht erlassen ist (§ 47 BZRG). Bei dir dürfte es sich so darstellen, dass deine Tlgungsfrist erst am 15.1.2016 beginnt abzulaufen. D.h. du bleibst mindestens drin bis zum 16.1.2027 (10 Jahre + 1 Jahr (sh. Robert Lieblings Antwort)).
Du brauchst den Eintrag nicht löschen lassen, das passiert von Amts wegen. Die Speicherdauer im BZR hat übrigens nichts mit dem Führungszeugnis zu tun. Da gelten andere Fristen, zu denen ich aber anhand deiner Daten kaum was sagen kann. 5 Jahre dürften schon drin sein.
Dankeschön, sowas blödes in der Jugend gemacht... Aber vielen Dank für die ausführliche Antwort
Siehe § 45 (2) BZRG:
(2) Eine zu tilgende Eintragung wird ein Jahr nach Eintritt der Tilgungsreife aus dem Register entfernt. Während dieser Zeit darf über die Eintragung nur der betroffenen Person Auskunft erteilt werden.
Das bedeutet: du musst keinen Antrag darauf stellen, dass das gelöscht wird. Das wird automatisch gelöscht.
Ab "Tilgungsreife" steht es nicht mehr im Führungszeugnis, ein Jahr später auch nicht mehr im BZR.
Vielen lieben Dank für Antwort
Das ist falsch. Das Führungszeugnis hat eigene Fristen. § 34 BZRG. Im BZR geht der Eintrag ab Tilgungsreife in die 1jährige Überliegefrist. Nach deren Ende wird er aus dem BZR entfernt. Die §§ 45 ff. BZRG haben mit dem FZ nichts zu tun. Für's FZ gelten die §§ 32 ff. BZRG
Das sind alles die Fristen für's BZR. Die für's Führungszeugnis stehen in § 34 BZRG. Die max. Frist in diesem Fall sind 5 Jahre plus Strafdauer. Da es eine Bewährungsstrafe war, kann die Strafe max. 2 Jahre betragen haben. Die Frist kann daher also max. 7 Jahre sein. Das Führungszeugnis ist also seit 07/2019 sauber. Es sei denn, es gibt noch weitere Verurteilungen außer dieser.
Dankeschön für Ihre Mühe, könnten Sie mir das bitte erklären ich verstehe das nicht so richtig.
Vielen lieben Dank