nach wie vielen jahren erlischen die taten im führungszeugnis?

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Der Zeitraum, nachdem Einträge im Führungszeugnis gelöscht werden, ergibt sich (im Regelfall) nicht daraus, was man GETAN hat, sondern wie man BESTRAFT wurde.

Vermutlich hat sie Geldstrafen bekommen, was bedeuten würde, dass beide Einträge 3 Jahre nach dem Datum der Verurteilung wegen Unterschlagung rausfliegen. Alle Einträge werden nämlich immer erst gelöscht, wenn alle vorhandenen Einträge löschungsreif sind.

Löschung nach 3 Jahren:

Verurteilungen wegen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von nicht mehr als 3 Monaten
Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung (wenn die Bewährung nicht widerrufen und keine weiteren Eintragungen vorhanden sind)
Jugendstrafe bis zum einem Jahr
Jugendstrafe bis 2 Jahre, wenn Bewährung
Löschung nach 5 Jahren:

bei allen übrigen Fällen, also bei Freiheitsstrafen über 1 Jahr oder Jugendstrafe über 2 Jahre ohne Bewährung mit Ausnahme der folgenden Fälle
Löschung nach 10 Jahren:

Freiheitsstrafen oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr bei Verurteilungen wegen §§ 174 bis 180 oder 182 StGB (Sexualstraftaten)

https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/2010/11/13/loeschung-fuehrungszeugnis/


Je nach Höhe des Urteils werden nach Ablauf der jeweiligen Fristen (5, 10, 15 oder 20 Jahre) die Eintragungen im Bundeszentralregister getilgt

http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__46.html

Es geht hier nicht um die Tilgung aus dem BZR, sondern um die Nichtaufnahme ins Führungszeugnis. Das findet man in § 34 BZRG