Schufaeintrag wegen Zurückbuchung der Lastschrift.
Hallo zusamen,
ich habe Ende Mai einen Ware über Groupon gekauft. "Spätestens nach 14 Tagen" sollte er da sein. Das war er aber nicht. Nachdem ich mich bei Groupon beschwert habe, hätte die Ware kommen sollen, was sie dann aber immer noch nicht tat. Ich habe die Lastschrift aufgrund des hohen Betrages nach sechs Wochen (!) zurück geholt. Zufälligerweise am selben Tag kam eine Mail vom eigentlichen Verkäufer, die Ware sei verschickt. Die Ware habe ich nie gesehen, weil sie gleich Retour ging und damit auch nicht angenommen. Der Verkäufer hat diesen Vorgang nun der Schufa gemeldet, was mir einen negativen Eintrag bescherte. Die Ware ist nicht bei mir, sondern laut DPD wieder zurück beim Verkäufer.
Ist die Nichtannahme des Pakets mit einem Widerspruch gleichzusetzten? Wenn die Ware wieder beim Verkäufer, ist der Schufaeintrag nach rechtens oder ist er ungerechtfertig und muss den Eintrag löschen? Kann der Verkäufer ohne Mahnung mich bei der Schufa melden?
4 Antworten
Ein Verkäufer einer Ware kann nicht dafür sorgen, dass du einen negativen Schufaeintrag bekommst. Da müssen schon andere Dinge laufen, wie Mahnungen, Abgabe an ein Inkassobüro oder Pfändungen.
Stimmt nicht ganz. Bei der Schufa können z.B. auch Rücklastschriften, letzte Mahnungen u.ä. gespeichert sein.
Ein ganz großes Dankeschön an euch alle! Ihr habt mir wirklich geholfen, so soll es sein auf dieser Seite! Einfach genial, wenn sich die Konsumenten, "kleinen Leute", Bürger und Interessierte sich gegenseitig so helfen können. Also nochmal ein großes Dankeschön und euch allen einen schönen Abend! :)
Bentrage doch einfach eine Eigenauskunft von der Schufa.Diese bekommst du - ich glaube alle 2 Jahre - kostenfrei erstellt. Darin kannst du dann ganz genau sehen, was dort eingetragen ist. Wenn dann etwas eingetragen ist, was nicht der Richtigkeit entspricht, meldest du das der Schufa zurück. Diese nehmen dann zu dem "Melder" Kontakt auf und Klären die Richtigkeit.
Der Schufaeintrag ist eindeutig unzulässig, da du den Vertrag durch Rücksendung der Ware widerrufen hast. Wenn du vor der Zurückbuchung der Lastschrift den Vertrag nicht widerrufen hast, musst du höchstens die entstandenen Rückbuchungsgebühren begleichen. Den Schufaeintrag kannst du selbstverständlich löschen lassen.