Schufaeintrag wegen Zurückbuchung der Lastschrift.

4 Antworten

Ein Verkäufer einer Ware kann nicht dafür sorgen, dass du einen negativen Schufaeintrag bekommst. Da müssen schon andere Dinge laufen, wie Mahnungen, Abgabe an ein Inkassobüro oder Pfändungen.

sweezer  16.07.2013, 23:07

Stimmt nicht ganz. Bei der Schufa können z.B. auch Rücklastschriften, letzte Mahnungen u.ä. gespeichert sein.

Ein ganz großes Dankeschön an euch alle! Ihr habt mir wirklich geholfen, so soll es sein auf dieser Seite! Einfach genial, wenn sich die Konsumenten, "kleinen Leute", Bürger und Interessierte sich gegenseitig so helfen können. Also nochmal ein großes Dankeschön und euch allen einen schönen Abend! :)

Bentrage doch einfach eine Eigenauskunft von der Schufa.Diese bekommst du - ich glaube alle 2 Jahre - kostenfrei erstellt. Darin kannst du dann ganz genau sehen, was dort eingetragen ist. Wenn dann etwas eingetragen ist, was nicht der Richtigkeit entspricht, meldest du das der Schufa zurück. Diese nehmen dann zu dem "Melder" Kontakt auf und Klären die Richtigkeit.

Der Schufaeintrag ist eindeutig unzulässig, da du den Vertrag durch Rücksendung der Ware widerrufen hast. Wenn du vor der Zurückbuchung der Lastschrift den Vertrag nicht widerrufen hast, musst du höchstens die entstandenen Rückbuchungsgebühren begleichen. Den Schufaeintrag kannst du selbstverständlich löschen lassen.