Führerscheinverlust wegen Verstoß Pflichtversicherungsgesetz?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Fahren ohne Versicherung ist nicht probezeitrelevant. Es ist also kein A- oder B-Verstoß. Auf diesem Weg droht daher kein Fahrerlaubnisentzug.

Es ist eine Straftat. § 69 StGB benennt einige Regelbeispiele, bei denen der Fahrerlaubnisentzug der "Normalfall" ist. Das Fahren ohne Versicherung zählt nicht dazu.

Allerdings sind die Beispiele eben nur Beispiele und stellen keine abschließende Aufzählung dar. Theoretisch könnte es daher grundsätzlich bei jeder Straftat zum Fahrerlaubnisentzug kommen. Es hängt vom Einzelfall ab. Mein Bauchgefühl sagt mir aber, dass du dir da kein allzu großen Sorgen machen solltest.

Schließlich hat auch die Führerscheinstelle die Möglichkeit, die Fahrerlaubnis bei wiederholten oder gravierenden Verstößen zu entziehen. Auch das hängt vom Einzelfall ab, aber auch darüber würde ich mir in diesem Fall keine allzu großen Sorgen machen.

Fazit: Theoretisch möglich, praktisch sehr unwahrscheinlich.

Anonym1097 
Fragesteller
 11.06.2018, 10:44

Danke !!!

Frag den vorhandenen Anwalt

Anonym1097 
Fragesteller
 10.06.2018, 00:20

Ja klar mache ich aufjedenfall noch ... dummerweise plagt es mich grad durch die Nacht

„Könnte“ auf jeden Fall. Wenn du ohne Versicherungsschutz fährst, ist das eine Straftat. Solang du noch in der Probzeit bist, ziehst du den Kürzeren. Sofern du angehalten wirst, aber das wurdest du ja.

Mit sehr viel Glück geht das unter. Ich glaub das ist noch schlimmer als ein Rotlichtverstoß, was in der Probezeit schon ein Knock-out ist. Vorallem nach ne Probezeit-verlängerung.

Mach dich erstmal nicht verrückt. Warte ab, alles andere hat keinen Sinn.

gruß

Anonym1097 
Fragesteller
 10.06.2018, 01:33

Danke!😊

Hallo,

grundsätzlich sieht das Gesetz keinen Entzug der Fahrerlaubnis bei einem Verstoß gegen § 6 des Pflichtversicherungsgesetzes vor.

https://dejure.org/gesetze/PflVG/6.html

Andererseits ist es eine Straftat und bei einer solchen kann man nicht einfach irgendwo nachschauen, welche Strafe man zu erwarten hat.

Das entscheidet der Richter unter Berücksichtigung aller Umstände und Begebenheiten. Und da du schon "vorbelastet" bist, kann das Urteil härter ausfallen, als bei jemandem mit "weißer Weste".

Viele Grüße

Michael