Führerschein wegen VERDACHT auf Alkoholfahrt einbehalten
Hallo Leute :)
Letzten Freitag wurde ich von der Polizei vor meiner Haustür abgefangen. Die haben mich dann mit auf die Wache genommen und meinen Führerschein eingezogen :( allerdings zu Unrecht da ich nicht gefahren bin. Die Polizei hat mich auf Grund einer Zeugenaussage eines Türstehers mitgenommen, der sich da wohl verguckt hat. Ist der Entzug der Fahrerlaubnis rechtens?
6 Antworten
Wie ist Dein Fahrzeug denn sonst von Disco/Club vor Deine Haustür gekommen, wenn Du nicht selber gefahren bist?
****Danke fürs feedback :) Ein Kumpel hat meinen Wagen gefahren und den muss der Türsteher erkannt haben. Er ist mit meinem Wagen gefahren und hat mich bei mir rausgelassen und ist dann mit seinem Wagen weitergefahren. Ich bin noch ein paar Minuten sitzen geblieben und dann auch rausgegangen. Die Polizei hat mich nicht gesehen wie ich gefahren bin oder aus dem Wagen gestiegen bin. Die haben mich in der Nähe des Fahrzeugs gesehen
Ja das ist rechtens.
Gegen dich wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Der Türsteher ist Zeuge zu der Tat.
Bei einer Trunkenheitsfahrt nach § 316 StGB wird der FS sichergestellt/beschlagnahmt. Siehe §§ 94, 111a StPO und § 69 StGB.
Eine Blutentnahme wurde ja wohl auch durchgeführt, oder?
Kann ich mir fast nicht vorstellen. Normalerweise müssten diese doch dann eine Blutprobe nehmen lassen, um vor Gericht den Verdacht bestätigen zu können bzw. dich vorher auf die schnelle auch einmal pusten lassen.
Da muss irgendwas schief gelaufen sein.
nimmst du anwalt
ist auch besser dann für die schadensersatzforderungen