Führerschein trotz laufender Anklage?
Ich habe mich bereits für den Führerschein angemeldet und wusste auch schon einmal die MPU machen -1. durchgefallen... Nun habe ich mich erneut angemeldet und muss wieder zur MPU.
Heute kam allerdings ein schreiben vom Gericht das ich noch eine Anklage wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis (unbegründet) habe, dies ist allerdings 2 Jahre her.
Nun meine Frage, da ich NIRGENDS eine gescheite und aussagekräftige Antwort bekomme.
Kann ich TROTZ der Anklage überhaupt einen führerschein bekommen? kann man die MPU trotz der Anklage bestehen und wird man durch die positive MPU auch zugelassen?
Wäre ein EU- Führerschein eine Alternative? oder ist dies ebenfalls nicht möglich wegen der Anklage und der MPU?
Mir wurde noch NIE der Führerschein entzogen und ich bin auch nicht unter Drogeneinfluss gefahren.
2 Antworten
Du kannst beliebig deine Fahrprüfung ablegen, bekommst den Schein aber nicht. Wenn das Verfahren zu deinen Gunsten ausgeht, dann bekommst du den Schein.
Ein EU-Schein ist nur möglich, wenn du mindestens ein Jahr mit einem Wohnsitz z. B. in Tschechien gemeldet bist. Das kostet... und viele Anbieter verdienen sich damit eine "goldene" Nase. - Die Nutzung solcher Führerscheine (bei abgenommenem deutschen Schein) wird immer noch geprüft. Bisher kann man wohl mit so erworbenen dem EU-Schein fahren...
Dies bedeutet im Klartext das die Anklage keinen einfluss auf die MPU hat
solange die Anklage gegen dich läuft darfst du keine MPU machen.
du hast doch in deiner ersten MPU am Anfang einen Fragebogen bekommen, stimmts?
und da ist die Frage, ob zur Zeit eine Anklage gegen dich noch läuft.
stimmts?
Bisher kann man wohl mit so erworbenen dem EU-Schein fahren...
aber nicht offiziell und in Deutschland, siehe die EU-Bestimmung in meinem Kommentar
Du kannst beliebig deine Fahrprüfung ablegen, bekommst den Schein aber nicht. Wenn das Verfahren zu deinen Gunsten ausgeht, dann bekommst du den Schein.
so lange die Anklage gegen den Fragesteller läuft wird er nicht zugelassen zur Prüfung
Hallo
solange die Anklage noch besteht kannst du keine MPU absolvieren!
und ohne MPU bekommst du auch keine Fahrerlaubnis und wirst auch nicht zur Prüfung zugelassen.
Wäre ein EU- Führerschein eine Alternative?
EU-FS darfst du machen wenn du die Bedingungen erfüllst (z.B 186 Tage nachweislich im EU-Lang gelebt haben, keine Sperrzeit in Deutschland), aber damit in Deutschland fahren darftst du erst wenn du die MPU bestanden hast
Aber ich habe bereits einmal die MPU absolviert bin allerdings durchgefallen... wieso wird man denn überhaupt zugelassen?
Aber es wird doch immer gesagt das man den EU-Führerschein auch ohne MPU machen kann deswegen ist das ganze ja so verlockend.
verlockend ist nicht gleichzusetzen mit legal
siehe:
EU-Richtlinie 2006/126/EG zur Zuständigkeit für Führerscheinmaßnahmen der Einzelstaaten
"Außerdem sollten aus Gründen der Verkehrssicherheit und des Straßenverkehrs die Mitgliedsstaaten die Möglichkeit haben, ihre innerstaatlichen Bestimmungen über den Entzug, die Aussetzung und die Aufhebung einer Fahrerlaubnis auf jeden Führerscheininhaber anzuwenden, der seinen ordentlichen Wohnsitz in ihrem Hoheitsgebiet begründet hat."
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/EUFuehrerschein38.php
und eine MPU ist so eine innerstaatliche Bestimmung
wieso wird man denn überhaupt zugelassen?
weil damals die Anklage noch nicht bekannt war, du schreibst ja selber, dass du erst heute die Anklage bekommen hast
Bedeutet das das ich die ganze zeit meinen Führerschein hätte machen können? Da das Verfahren über 1 1/2 Jahre lief und dann erst die anklage geschrieben wurde... ?
Danke für die schnelle Antwort.
Dies bedeutet im Klartext das die Anklage keinen einfluss auf die MPU hat und ich definitiv bis warten muss bis das Verfahren eingestellt ist?