Anzahlung für den Führerschein zurück bekommen?

5 Antworten

nicht erbrachte (gegen)leistungen sind zurückzugewähren wenn der vertrag (aus welchen gründen auch immer) aufgelöst wird. klären musst du das aber mit dem vertragspartner.

Das kommt immer darauf an.

Im Allgemeinen dient dem Empfänger einer Anzahlung diese als Sicherheit, dass eine versprochene Willenserklärung auch eingehalten wird. Und demjenigen, der die Anzahlung leistet, dient diese, dass ihm die versprochene (in diesem Fall) Dienstleistung auch zu teil wird. Wenn jetzt eine der beiden Parteien trotz vorheriger abgegebener Willenserklärung und zusätzlicher Leistung einer Anzahlung vom Vertrag zurücktritt, ist das zunächst einmal Vertragsbruch. Dieser ist jedoch rechtmäßig, wenn beide einverstanden sind. Über eine (Teil)Rückzahlung der Anzahlung muss ebenfalls Einigkeit bestehen. Zumindest ht der Fahrlehrer Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen. Evtl. hat er deinen Unterrichtsplatz freigehalten und einem anderen Kunden bereits abgesagt, weil er - im guten Glauben, du würdest am Unterricht teilnehmen - bereits ausgebucht war. Der Fahrschule geht also evtl. ein gutes Geschäft verloren. Das solltest du berücksichtigen.

Er ist nicht vom Vertrag zurückgetreten. Er hat Fahrstunden in einen gewissen Umfang wahrgenommen. Bei der Fahrschule wird vorher normalerweise keine bestimmte Stundenzahl vereinbart. Ob er vom Vertrag zurücktreten kann, und damit auch die Grundgebühr teilweise zurückerhält ist eine andere Frage.

@ichweisnix

Aber er WILL doch vom Vertrag zurücktreten, dachte ich. Er will doch den Unterricht in Fahrschule A abbrechen und bei B fortsetzen, oder nicht? Im Übrigen setzt ein Vertrag keine Schriftform voraus, wenn das dein Problem sein sollte. Ein Vertrag kommt gem. § 145 BGB durch beidseitige Willenserklärung zustande.

Im Übrigen ist das KEINE ANDERE FRAGE, sondern das ist GENAU die Frage, die hier gestellt wurde: Ob er sein vorausgezahltes Geld zurück erhält.

Ja natürlich nach § 337 BGB.

Die Abschlagszahlung für den Strom bekomme ich ja auch wieder, wenn ich weniger verbrauche.

Ich würde an Deiner Stelle davon ausgehen, dass die 500 Euro weg sind! Wenn Du trotzdem etwas zurück bekommst, kannst Du Dich freuen.

Es gibt nämlich rechtlich gesehen einen kleinen, aber feinen Unterschied zwischen einer Anzahlung und einer Vorauszahlung: Bei einer Vorauszahlung bekommst Du zuviel bezahlte Beträge zurück, bei einer Anzahlung nicht!

Dazu ein Beispiel: Du gehst shoppen und zahlst 50 Euro auf ein neues Oberteil oder was auch immer an, damit der Händler Dir das Teil zurück legt. Wenn Du aber innerhalb der vereinbarten Zeit nicht mit dem restlichen Geld kommst, verfallen die 50 Euro! Du hast keinen Anspruch auf Rückzahlung. Wenn Du dann "Glück" hast und bereit bist, einen anderen, teureren Artikel zu kaufen, kann der Händler Dir die 50 Euro anrechnen, muss er aber nicht!

Der Vertragspartner darf eine zu begündend Bearbeitungsgebühr verlangen und die geleisten Unterrichtsstunden und eventuell geleistete Fahrstunden.

Bevor du weitere Zahlungen machst, lasse dir eine Aufstellung für den verlangten Betrag machen um beurteilen zu können ob der Betrag begründet ist, weitere verlangte Beträge kannst du auch im nachhinein machen (gut überlegen ob alles stimmt was drauf steht).

L. G. Aral59