frittieren,braten und kochen auf der terasse
wir wohnen in einem reihenhaus und rechts neben uns wohnt eine familie aus sri lanka.und wie das so ist,andere länder andere sitten.nun zu unserem problem. die frau des hauses hat die angewohnheit,bei wärmeren jahreszeiten stark riechende lebensmittel auf der terasse zu zubereiten.gerade heute morgen hat frau theivendran intensiv riechendes currypulver auf der terasse geröstet oder was auch immer damit gemacht.unser schlafzimmer befindet sich auf der terassenseite und die fenster habe ich natürlich morgens zum lüften auf .die ganze obere etage roch stark nach gewürzen.ich habe sie darauf angesprochen,doch ich bekam nur zur antwort das ich die fenster zu machen soll,es ist ihr grundstück und sie kann machen was sie will.voriges jahr hat sie 2 tage hintereinander fisch frittiert vom keller bis zum dachgeschoß roch es bei mir im haus danach.sie selber möchte die gerüche nicht im haus haben und mutet den nachbarn diese gerüche zu. das mal einer grillt ist ja ganz normal,da sag ich auch nichts,aber sie stellt sich einen zweiplattenkocher auf die terasse um dort zu kochen.er steht an der sichtschutzwand auf dem boden,direkt zu unserer seite.selbst links von uns die nachbarn haben sich bei ihr beschwert,wer sitzt bei so einem geruch schon gerne auf der terasse.dies geschieht auch an mehreren tagen hintereinander. ich möchte nun wissen,ob das gestattet ist ,muß man das so hinnehmen? sie würden mir (uns) sehr weiterhelfen. gibt es darüber gerichtsurteile oder irgendetwas,wo es ganz deutlich steht das man das nicht darf.denn sie weiß das uns das stört aber es wird in keinster weise rücksicht genommen.sie fängt auch an zu braten,wenn mein mann und ich auf der terasse sitzen und sie würde es auch nicht stören wenn wir mit besuch da sitzen. wir wissen uns keinen rat mehr......vielleicht hat jemand ähnliche erfahrungen gemacht und kann uns helfen.....
8 Antworten
Ich weiß nur, wie das auf Balkonen in Mehrfamilienhäusern geregelt ist. Grillen ist erlaubt, aber nur mit gas und Elektro. Bei einem Reihenhaus gibt es solche Vorschriften nicht, außer der, dass ich mich so zu verhalten habe, dass ich keinen anderen belästige. Aber das ist ein Gummi-Paragraph. Vielleicht solltet ihr mal mit deren Vermieter reden. Wenn das nichts hilft, vielleicht mal zu Ordnungsamt. Vielleicht können die dort einen Paragraphen ausgraben.
danke für deine antwort....vermieter haben die nicht,ist alles eigentum und das ordnungsamt kann mir leider nicht helfen,da es privatbesitz ist.....wenn es öffentlich wäre,dann ja.
Wenn mans genau nimmt hat ist sie im Recht. Aber du darfst genauso den Grill anfeuern. Wenn sie ihre Wäsche raushängt hat sie danach ein gutes Aroma. Haben wir bei uns immer gemacht wenn die Nachbarin geraucht hat. Einfach den Grill an und sofort ist sie in ihre Wohnung geflüchtet. Nebenbei nimmt das auch ein bisschen die Wut weg.
Also grundsätzlich ist es nicht gut, hier Namen zu nennen, weil dies ja nichts zur Sache tut. Die Frau ist im Recht, so wie andere Gestank durch Grillen oder Zigarren/Zigaretten verursachen. Es handelt sich hier auch um eine andere Kultur und ich denke, ihr macht es auch nichts aus, wenn ihr grillt oder rauchen würdet. Das hat jedoch nichts mit Rücksichtslosigkeit zu tun sondern mit Andersartigkeit, auch wenn das für dich schwer nachvollziehbar ist. Ich kenne aber auch Deutsche, die den Grill so stellen, dass der gegenüberliegende Nachbar beim Öffnen seiner Türe die Nebelschwaden im Haus hat, man grillt halt lieber direkt an der Grenze und springt dann lieber hin und her... Das ist dann auch mit Sandkasten & Co. der Fall, man hört die lieben Kleinen auch lieber aus der Ferne, der Nachbar auf der Terasse muss es erdulden. Auch deutsches Sauerkraut, Weißkohlgerichte, Hackfleisch, Leber etc. riechen mittags nicht gut und wenn die Fenster offen sind oder die Dunstabzugshaube läuft, riechen andere mit. Aber das sind wir ja gewohnt, da empfinden wir das gar nicht so schlimm.
Hallo, das ist mit Sicherheit nicht gestattet. dafür ist ausschliesslich die Küche da. Ich habe es so verstanden, dass das Reihenhaus ihr gehört? Trotzdem ist es eine Geruchsbelästigung und muss nicht hingenommen werden. wie du schreibst, ab und zu grillen ist in Ordnung. die Frage ist, was kannst du machen? Evtl. mal bei einem Anwalt nachfragen, oder im Internet unter Gerichtsurteilen nachsehen. viel Glück. PS. Was ist mit anderen Nachbarn? besteht Kontakt zu ihnen , dann könnte man sich da untereinander austauschen.
danke dir für die antwort...ja,das reihenhaus gehört ihr und unseres steht genau daneben.die einen nachbarn sind ganz dicke mit denen,die würden nie was sagen,andere haben sich auch schon beschwert,aber die dame hat ein dickes fell und reagiert nicht.ich war schon so weit einen eimer wasser drüber zu schütten.
Das ist sicher nicht erlaubt, du kannst eine Anzeige wegen anhaltender Geruchsbelästigung machen.