Fristlose Wohnungskündigung bei Mobbing

6 Antworten

Bei diesem angestrebten Handlungen gibt es keine Begründung , die geeignet wäre, eine außerordentliche und fristlose Kündigung rechtswirksam zu vollziehen. Für eine ordentliche Kündigung brauchst du keine Gründe. Dein Vermieter hat mit dem Mobbing der Nachbarn nichts zu tun. Dein Vermieter parkt deine PKW nicht zu. Ratten und Mäuse in den Zwischenwänden sind eine dankbare Aufgabe für den Kammerjäger. Die Toilettenspülung/Bodenwelle/lichterdefekte können durch Ersatzvornahme recht schnell wieder funktionieren, wenn der Vermieter keinen Handwerker nach Aufforderung in der Frist schickt, die ihm von dir gestellt wurde. Gegen die Autofahrer, die die PKW zuparken, ist eine Unterlassungsklage nach Ermittlung der Sünder einzuleiten. Dabei ist zu entscheiden, ob es sich um Ordnungwidrigkeiten im Straßenverkehr oder um Besitzstörungen auf Privatgrundstücken handelt. Ordnungsamt oder Polizei sind für die Straßenverkehrsordnung zuständig aber nicht im Privatgrundstück.. Die Drohung wegen Sachbeschädigung ist sofort als Straftatsbestand der Polizei anzuzeigen. Die Droher sollten bekannt sein. Andere Begründungen wegen Mobbing sind genau zu listen und gleichfalls der Polizei anzuzeigen. Nur wenn du/ihr euch richtig zur Wehr setzt und es den Mobbern richtig zeigt, dann kann es zwar keinen Frieden geben, aber landläufige Zweckhandlungen werden hoffentlich im Keime erstickt. Bei Nachbetrachtung aller Umstände sollte die Frage erlaubt sein, welche Ursachen dieser Eskalation des Mobbings zugrunde liegen.

Ärger mit der Nachbarschaft ist kein Grund für eine fristlose Kündigung der Wohnung. Was die Mängel angeht: Hast du diese dem Vermieter mitgeteilt und um Nachbesserung gebeten?

Auch die Mängel sind zunächst einmal kein Grund für eine fristlose Kündigung. Wenn der Vermieter die Mängel nicht beseitigt, sind sie ein Grund für Mietminderung. Aber dafür musst du dem Vermieter erstmal die Chance geben die Mängel zu beseitigen. Womit wir wieder bei meiner Frage wären: Hast du ihm die Mängel mitgeteilt? Schriftlich?

Kischa111 
Fragesteller
 04.09.2012, 13:36

Der Vermieter hat die Mägel gesehen und weiß darüber bescheid seid 9Monaten und unsere Nachbaren haben den selben Vermieter und darüber weiß der Vermieter auch bescheid aber ändern tut sich da nichts

obiwana  04.09.2012, 13:42
@Kischa111

Du musst ihm die Mängel schriftlich mitteilen. In dem Schreiben musst du eine Frist setzen, bis wann die Mängel zu beheben sind, mit der Ankündigung andernfalls die Mieter zu mindern. Die Höhe der Mietminderung solltest du über den Mieterschutzbund erfragen.

Das ist nicht so einfach. Ihr müsst erst einmal nachweisen können, dass ihr den Vermieter über die Mängel in Kenntnis gesetzt habt und ihm eine Frist gesetzt habt um diese Mängel zu beseitigen.

Für das Verhalten eurer Nachbarn ist er jedoch nicht verantwortlich. Sind eure Parkplätze denn mit eurem Kennzeichen versehen, so dass für jeden ersichtlich ist, dass es sich um einen Privatparkplatz handelt? Falls ja, hättet ihr die Möglichkeit die Polizei zu rufen, so dass diese den Wagen abschleppen lassen können. Das gilt ebenfalls für das Zuparken, das ist nämlich Nötigung. Aber immer erst die Polizei rufen, nicht selbst den Abschleppdienst rufen, sonst bleibt ihr evtl nachher auf den Kosten sitzen.

Und nochmal wg der fristlosen Kündigung - falls ihr eueren Vermieter noch nicht schriftlich auf die Mängel hingewiesen habt, ist es wahrscheinlich schneller wenn ihr euch an die fristgerechte Kündigung haltet. Ansonsten einfach nochmal im I-Net informieren wie hier z.B.

http://www.mietrecht-einfach.de/kuendigung-fristlose-kuendigung-sonder-kuendigung-mieter.html

LG, Socialgirl

ordnungsamt einschalten (wegen ratten/mäuse) und auf mängel hinweisen.

ich denke die geben dir schrifftlich das die wohnung unbewohnbar ist.

Kischa111 
Fragesteller
 04.09.2012, 14:00

werd ich versuchen danke =)

Mobbing ist soweit ich weiß kein Wohnungskündigungsgrund. Für die Nachbarn kann dein Vermieter nun mal leider nichts.

Hast du wegen den ganzen Mängeln schon deinen Vermieter angeschrieben? Wenn ich mich richtig erinnere, muß du nämlich erst deine Vermieter auf die Mängel aufmerksam machen. Wenn nichts geschieht (nach einer angemessenen Frist), nochmal nach haken. Und erst dann ist meiner Meinung nach eine Wohnungskündigung möglich. Wobei das mit fristlos ja immer so ne Sache ist. So richtig fristlos kannst du gar nicht kündigen. Jedenfalls nicht ohne Einverständnis deines Vermieters.

Was wäre denn eure vertragliche Kündigungsfrist?