Wg Mitbewohner kündigen?
Hallo zusammen, leider habe ich folgendes Problem :
ich wohne seit einiger Zeit in einer Wohngemeinschaft. Mitte Dezember haben wir einen neuen Mitbewohner bekommen, den wir nicht gekannt haben. Seit dem gab's nur Probleme. Bis mai diesen Jahres haben wir noch in einer Wohnung gewohnt, da war meine Freundin hauptmieterin und wir hatten untermietverträge. Jetzt sind wir im Mai aber zu 4 in ein Haus umgezogen und da mein Vermieter mir den Mietvertrag noch nicht gegeben hat habe ich auch noch keine untermietverträge erstellt. Der neue Mitbewohner hat ein möbliertes zimmer, es gibt seit seinem Einzug immer wieder stress (bis zu Schlägereien mit unseren Freunden und Schläge androhen an uns), mittlerweile haben wir fast keinen besuch mehr von unseren Freunden da niemand mehr kommen mag wenn er da ist. Er trinkt sehr viel und rastet öfters mal aus. Hat sich mittlerweile mit allen in der wg verkracht, pisst öfters neben die Toilette und sagt jetzt mittlerweile sogar dass er im Haus raucht, weil wir einmal vergessen haben den Bio Müll rauszubringen. Dabei macht er selber keinen Finger krumm im Haushalt. Seit ein paar Wochen beleidigt er mich regelmäßig, so dass ich bereits vorübergehend bei meinen Eltern untergekommen bin. Außerdem hat er wie wir rausgefunden haben unerlaubte Substanzen in seinem Zimmer.
Wir wollen ihn jetzt rausschmeißen, wissen aber nicht genau wie die Kündigungsfrist ist da er ja zwar ein möbliertes zimmer hat und auch hier gemeldet ist aber wir noch keinen Mietvertrag haben. Kann mir da vllt jemand weiterhelfen?
Wäre für jeden Tipp dankbar :)
3 Antworten
Wegen der Gewalttätigkeiten könnt Ihr ihm fristlos kündigen.
Wenn der Mieter mit dir einen Mietvertrag hat und nicht mit dem Hauseigentümer, kannst auch nur du ihm kündigen. Ein Mietvertrag besteht ja schon durch nachweisbare Mietzahlungen. Mietverträge bedürfen nicht zwangsläufig der Schriftform.
Ist das Zimmer überwiegend mit Deinen Möbeln ausgestattet?
An wenn zahlt der Mitbewohner die Miete?
E r hat einen mündlichen Mietvertrag, beweisbar durch Mietzahlungen.
Hier Infos zu möbliertem Wohnraum:
https://www.mietrecht.org/kuendigung/moeblierter-wohnraum-kuendigungsrecht-kuendigungsfrist/
Der Mitbewohner zahlt die Miete auf ein von mir angelegtes Konto von dem alle hauskosten abgehen. Ist dann der mündliche Mietvertrag trotzdem mit der kürzeren Kündigungsfrist, da er ja ein möbliertes zimmer hat? Ein Schränkchen und kleiderstange ist von ihm, das Bett und der Nachttisch von mir und sonst hat er nix im Haus.
In dem Link steht ausführlich wann ein Zimmer als möbliert gilt und somit die kurze Kündigungsfrist zählt.
Okay also 15. Zum Monatsende und das gilt auch ohne Mietvertrag und auch wenn der Hauseigentümer nicht in der Wohnung wohnt sondern ich die hauptmieterin bin?