Vermieter in Haft - Wohnung fristlos kündigen?

8 Antworten

Ein Vermieter muss nicht zwangsläufig Schlüssel zur vermieteten Wohnung besitzen. Und wenn das so ist, müssen die Schlüssel in einem verschlossenen Umschlag beim Vermieter aufgehoben werden und sind nur für den Notfall gedacht. Fordere die Schlüssel zurück.

Schließlich besitzt ein Vermieter ebenfalls Schlüssel zur Wohnung der Mieter.

Einen Schlüssel der Mietwohnung darf der Vermieter nur mit Erlaubnis des Mieters besitzen.

Was hindert den Mieter daran, das Schloß auszubauen und durch ein anderes während der Mietzeit zu ersetzen?

Durch Dritte erfährt der Mieter, dass der Vermieter für ein paar Jahre in Haft kommt. (Ohne Bewährung!) 

Eine Haftstrafe ist immer ohne Bewährung.

Durch den gegebenen Vorfall sieht der Mieter sich selbst gefährdet.

Inwiefern? Das ist keine Begründung für eine berechtigte fristlose Kündigung - zumal der Mieter von Dritten von einem Vorkommnis und einer Gefängnisstrafe erfahren haben will und bisher wohl nicht direkt vom Vermieter bedroht wurde. Die direkte Bedrohung und Gefährdung des Mieters durch den Vermieter wäre im Bestreitensfall vom Mieter nachzuweisen. (z.B. Zeugen oder Strafanzeige).

"Schließlich besitzt ein Vermieter ebenfalls Schlüssel zur Wohnung der Mieter"

Darf er aber nicht..nur in Absprache mit dem Mieter!

Deinen Worten nach zu urteilen, ist er aber noch nicht in Haft..somit kann er alles regeln und für dich bedeutet es nicht, aus diesem Grund eine fristlose Kündigung auszusprechen.

Welche Gefährdung sollte denn von dem VM ausgehen? Vor dem ist XY doch jetzt für einige Jahre sicher.

Das der Vermieter einen Schlüssel zur Wohnung hat weiß XY, so lese ich das jedenfalls, nicht erst seit gestern.

Schließzylinder austauschen und gut ist. Den Originalen aufheben und bei Auszug wieder einsetzen.

Auch wenn der VM vorübergehend wo anders "wohnt" bleibt er der Ansprech-/Vertragspartner von XY. Da er telefonisch sicher nicht zu erreichen ist, schickt man ihm, an die Adresse die im Mietvertrag steht, bei Problemen einen Brief.

Fazit, all die genannten Dinge machen die Wohnung nicht unbewohnbar, folglich kein Grund zur fristlosen Kündigung.

Schließlich besitzt ein Vermieter ebenfalls Schlüssel zur Wohnung der Mieter.

Ohne Zustimmung des Mieters darf ein Vermieter keinen Schlüssel haben.

Selbst wenn man seine Zustimmung gegeben hat, kann man diese jederzeit widerrufen.

Ist eine fristlose Kündigung der Wohnung möglich?

Nein.

Z. Durch Dritte erfährt der Mieter, dass der Vermieter für ein paar Jahre in Haft kommt. (Ohne Bewährung!)

Wenn sich bezüglich des Vermieters was ändert wirst Du bestimmt bescheid bekommen.

MfG