Kündigung der Wohnung über WhatsApp?

10 Antworten

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ob Whatsapp ein geeignetes Medium ist, sei dahingestellt, aber es müsste an sich gelten. Schlieslich kann man das Handy als Beweismittel vorlegen.

Allerdings darf der Vermieter bei einem einmaligen Versäumnis der Mietzahlung nicht fristlos kündigen. Der Mieter muss zwei Monatsmieten im Rückstand sein, bevor er diese Schritte einleiten darf.

Schlieslich kann man das Handy als Beweismittel vorlegen.

Was soll das Handy denn beweisen? Dass man die Nachricht abgeschickt hat?

Sichergestellt sein muss aber, dass der Empfänger sie auch bekommt und das geht nur postalisch mit Einschreiben und Rückschein

@dandy100

Das Handy des Mieters natürlich, oder das Protokoll des Nachrichtenverlaufs. Wie gesagt ich weiß es aber auch nicht genau, ist ja auch eine ungewöhnliche Situation.

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Ob Whatsapp ein geeignetes Medium ist, sei dahingestellt, aber es müsste an sich gelten.

Das ist schon ein Widerspruch in sich. Eine Whatsapp-Nachricht kann nicht schriftlich sein, da hier eine Originalunterschrift vorhanden sein muss (§ 126 BGB).

@ChristianLE

Ah okay. Dann habe ich mich geirrt. Danke für die Richtigstellung.

Der Vermieter scheint smartphonebesessen zu sein. Eine Kündigung über Watsäpp - einfach lächerlich.

Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Wenn der Mietvertrag nichts zu Mietrückständen aussagt, gilt die gesetzliche Regelung, Einzlheiten und Tips dazu hier:

http://ratgeber.immowelt.de/a/mietschulden-erste-hilfe-fuer-mieter.html

Hat der Freund die Miete nachgezahlt? Wenn ja, besteht kein Anlass zur Kündigung, vorausgesetzt es ist ansonsten immer pünktlich gezahlt worden

Eine Wohnungsmietvertrag muss zwingend schriftlich gekündigt  und vermieterseitig begründet werden. Jegliche andere Form ist unwirksam.   . Der Mieter sollte in dem Fall nicht widersprechen sondern SCHWEIGEN.

Für Kündigungen von Mietverträgen ist die Schriftform per Gesetz vorgeschrieben.

Schriftform heißt aus Papier geschrieben/gedruckt und eigenhändig unterschrieben.

Fristlos darf der Vermieter fristlos kündigen wenn z. B. ein Betrag in Höhe von 2 Monatsmieten offen ist.

Allerdings auch schon wenn offene Betrag 1 Monatsmiete nicht unerheblich übersteigt.

Wann ein Vermieter dem Mieter kündigen darf steht im BGB, das reicht.

Du schreibst eine Monatsmiete ist offen.

Welche denn? Die von Juli?

Oder die von Juni und Juli ist auch noch nicht gezahlt?

Ein Mietvertrag muss immer schriftlich gekündigt werden (§ 568 BGB) schriftlich heißt wiederum mit Originalunterschrift (§ 126 BGB).

Ab wann darf der Vermieter fristlos die wohnung kündigen

Wenn zwei Monatsmieten offen sind.